Erasmus-Programm

Erasmus

Erasmus-Programm: Formulare, Informationen und häufig gestellte Fragen
Erasmus-Programm
Foto: Jan-Peter Kasper
ERASMUS-Koordinator der Fakultät für Biowissenschaften

Prof. Dr. Dirk Hoffmeister
Winzerlaer Straße 2
07745 Jena

Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Institut für Pharmazie
Lehrstuhl für Pharmazeutische Mikrobiologie
Winzerlaer Straße 2
07745 Jena

Assistenz des ERASMUS-Koordinators

Christine Steinbach
Winzerlaer Straße 2
07745 Jena

Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Institut für Pharmazie
Lehrstuhl für Pharmazeutische Mikrobiologie
Winzerlaer Straße 2
07745 Jena

Aufgabe des Fachkoordinators ist die Auswahl der Bewerber sowie die Nominierung an der Gasthochschule im Ausland. Ebenso überprüft und genehmigt der Koordinator die Studienvereinbarung (Learning agreements).

Fragen zur Organisation des Auslandsstudiums, Beurlaubung, Versicherung, Sprachkursen, Beihilfen, Kursinhalten an der Gasthochschule etc. richten Sie bitte an das Internationale Büro der FSU bzw. die ausländische Hochschule. Der Koordinator ist für diese Fragen nicht zuständig.

Bitte beachten Sie auch die Infomationen des  Internationalen Büros der FSU
Das Internationale Büro bietet regelmäßig eine Vortragsreihe zum Auslandsaufenthalt an. Infos hier

  • Bewerbung

    HINWEISE ZUR BEWERBUNG

    Bewerben können sich nur Studierende, die im Wintersemester vor dem Erasmusjahr im dritten Fachsemester des Bachelors bzw. im 1. Fachsemester des Masterstudienganges eingeschrieben sind. Bewerbungen von Studierenden, die zum Zeitpunkt des geplanten Auslandsaufenthaltes bereits über die Regelstudienzeit hinaus studieren oder ihr Studium bereits abgeschlossen haben werden, können nicht berücksichtigt werden.

    Bitte lesen Sie die Infos unter "FAQ" aufmerksam durch!

    Für Ihre Bewerbung um einen Erasmus-Studienplatz werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Bewerbungsformular (gerne mit Foto)
    • Kopie der Friedolin-Leistungsübersicht (Achtung: nicht alle bestandenen Leistungen, sondern ALLE Leistungen auflisten!), des Bachelorzeugnisses oder des 1. Staatsexamens bei Pharmazie (falls vorhanden, sonst bisherige Lehrveranstaltungen und vorhandene Noten als Liste angeben bzw. Kopien der Scheine einreichen)
    • Lebenslauf (tabellarisch)
    • vorhandene Sprachnachweise (auch durch Abiturzeugnis möglich, wenn dort das erreichte Sprachlevel vermerkt ist) (bitte die geforderten Sprachlevel der jeweiligen Partneruniversitäten beachten!)
    • ausführliche Begründung des Studienwunsches und des Studienorts (speziell für den Erstwunsch; mögliche Flexibilität in der Ortswahl angeben)
    • eventuelle Empfehlung eines Hochschullehrers (nicht notwendig! - nur sinnvoll, falls ganz besondere Gründe der fachlichen Eignung genannt werden können)

     

    Bewerbungstermin:             15. Januar (letzte Abgabe der Unterlagen!)

     

    Die Unterlagen senden Sie bitte als PDF-Datei an den Erasmus-Koordinator der Fakultät, Prof. Dr. Dirk Hoffmeister
    (erasmus-bpf@uni-jena.de).

    Die Auswahl der erfolgreichen Bewerber erfolgt im Februar durch eine Auswahlkommission der Fakultät und erfolgt zweistufig:

    Erstes Auswahlkriterium ist die Gesamtnote aller bisherigen Studienleistungen, die 2,0 oder besser sein muss. Weiterhin müssen die geforderten Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. In der nächsten Stufe zählen gleichrangig die Note und die Passfähigkeit zum Programm der gewünschten Partnerinstitution. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, falls mehrere Kandidaten um den selben Erasmusplatz konkurrieren.

    Die Entscheidung wird den Bewerbern per Mail mitgeteilt. Danach werden die betreffenden Studierenden um eine rasche Abgabe der Annahmeerklärung gebeten. Offene Plätze stehen später permanent für laufende Nachbewerbungen zur Verfügung.

    Ab Anfang März erfolgt die eigentliche Bewerbung (genauer: Anmeldung) an der Gastuniversität, die nach Erhalt der Informationen seitens der FSU die dafür notwendigen Formulare versendet bzw. als Download im Internet bereitstellt. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme fällt die jeweilige ausländische Gasthochschule.

    Weitere Termine siehe auch Homepage des Internationalen Büros!

  • Formulare/Plätze

    2024/2025

    Liste der Erasmus-Austauschplätzepdf, 98 kb (Stand November 2023)

    Informieren Sie sich gerne im Internationalen Büro über andere Möglichkeiten, andere/weitere Länder für einen Auslandsaufenthalt zu wählen.

    Für die Bewerbung können Sie das Formular des Internationalen Büros verwenden.

    Die Frist für Bewerbungen für das Erasmusjahr 2024/2025 war der 15. Januar 2024.

    Wenn Sie sich für einen Restplatz interessieren, schreiben Sie bitte an Christine Steinbach (erasmus-bpf@uni-jena.de).

    Bitte beachten Sie die Informationen zur Bewerbung weiter oben und auf dem Bewerbungsformular.

    Formular zur Vorabklärung - Anrechnung von Kursendocx, 166 kb

     

    Außerhalb des Erasmus-Programm liegt uns ein Angebot des Cyprus Wildlife Research Institute vor, Informationen für 2024 finden Sie im Flyerpdf, 15 mb.

  • Studienvereinbarung / Learning agreement

    Learning Agreements (LA) regeln die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen und müssen bei erfolgreicher Bewerbung und Zulassung durch die Partneruniversität vorab von den Studierenden erstellt werden. Hierzu versendet das Internationale Büro den Link zum MoveON-Studierendenportal, in dem die Administration und Genehmigung der Online Learning Agreements (OLA) erfolgt.
    Pro Semester wird ein Studienaufwand von ca. 30 ECTS-Credits erwartet. (Dabei ist nicht zwingend nötig, diese dann alle in Jena anrechnen zu lassen.) Wenn Sie sich Kurse aus dem Ausland in Jena anrechnen lassen möchten, brauchen wir vorab eine Bestätigung des Modulverantwortlichen zur Gleichwertigkeit der im Ausland absolvierten Kurse/Module. Dazu senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene "Formular zur Vorabklärung - Anrechnung von Kursen", wenn Sie Ihr OLA zur Genehmigung freigeben wollen.

    Sollte sich das Lehrangebot der Gasthochschule oder Ihre Kursauswahl geändert haben, sind Änderungen am OLA auch während des Auslandsaufenthaltes im MoveON-Portal möglich.

    Eine papierbasierte Version des LA ist bei Partneruniversitäten möglich, die (noch) keine Umstellung auf das Online-Portal eingerichtet haben. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall.

  • FAQ

    1. Was umfasst das Erasmus-Programm?

    Das Erasmus-Programm dient der Förderung der Mobilität von Studenten und Hochschullehrern im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft. Deshalb kann nur ein Austausch innerhalb der EU vermittelt werden. Darüber hinausgehende Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte erfragen Sie bitte im Internationalen Büro der FSU.

    2. Für welche ausländischen Hochschulen kann ich mich bewerben?

    Grundsätzlich muss für den Austausch von Studenten ein bilaterales Abkommen zwischen der FSU und der ausländischen Hochschule bestehen. Deshalb ist eine Bewerbung nur für die Hochschulen möglich, die in der entsprechenden aktuellen Liste (unter 'Formulare') genannt sind.

    3. Wie erfolgt die Bewerbung, welche Termine sind zu beachten?

    Für die Bewerbung gibt es an der Fakultät für Biowissenschaften ein spezielles Formular, das unter "Formulare" zum Herunterladen bereitsteht. Bewerbungsschluss ist in der Regel Mitte Januar, so dass die Entscheidung bis Mitte Februar bekanntgegeben werden kann. Das weitere Vorgehen ist auf der Homepage des Internationalen Büros der FSU ersichtlich.

    4. Was sollte bei der Bewerbung beachtet werden?

    Hinweise für die einzureichenden Unterlagen sind dem Bewerbungsformular beigefügt. Wichtig ist, dass eine Rangfolge von drei Wünschen für ausländische Studienorte genannt wird, die im Anschreiben auf etwa einer A4-Seite näher begründet werden sollte. Bitte beachten Sie das von der Gastuni geforderte Sprachniveau, das in der Liste der Austauschplätze jeweils aufgeführt ist. Sollten Sie die Sprachkenntnisse noch nicht nachweisen können, ist es möglich, den Nachweis bis zum geplanten Auslandsaufenthalt nachzureichen. Ohne entsprechende Sprachkenntnisse ist eine Nominierung nicht möglich.

    Bewerben können sich nur Studierende, die im Wintersemester im dritten Fachsemester des Bachelors oder im 1. Fachsemester des Masterstudienganges eingeschrieben sind. Bewerbungen von Studierenden, die zum Zeitpunkt des geplanten Auslandsaufenthaltes bereits über die Regelstudienzeit hinaus studieren oder ihr Studium bereits abgeschlossen haben werden, können nicht berücksichtigt werden.

    Bitte beachten Sie die Hinweise zur Bewerbung auf dem Bewerbungsformular. Nur vollständige Anträge werden berücksichtigt.
    Überprüfen Sie daher vor dem Einreichen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit.

    5. Was ist darüber hinaus vor einer Bewerbung zu bedenken?

    Die wichtigste Frage ist, warum ich überhaupt im Ausland studieren will und was ich davon erwarte. Dann stellt sich die Frage nach dem Land bzw. dem Ort und der Dauer des Aufenthalts, ebenso wie nach vorhandenen Sprachkenntnissen.
    Da nur noch relativ wenige Plätze zur Verfügung stehen, ist die Konkurrenz entsprechend höher und nur ein sehr guter Notenschnitt lässt eine Zusage erwarten.

    Bei der Dauer des Aufenthalts ist folgendes zu bedenken: Man kann nur innerhalb eines akademischen Jahres über Erasmus ins Ausland gehen. Das bedeutet, dass ein Aufenthalt im Wintersemester, auch wenn nur für ein halbes Jahr geplant, relativ problemlos verlängert werden kann. Ein Start zum Sommersemester kann deshalb stets nur für ein halbes Jahr sein. Da die meisten Hochschulen, vor allem im Norden, ihr Frühjahrs- bzw- Sommersemester relativ zeitig beginnen (z.T. schon Mitte/Ende Januar) kann es auch Terminüberschneidungen mit unserem WS kommen, auch deshalb ist ein Beginn im Herbst zu empfehlen.

    Zu bedenken ist auch, dass ein Studium im Ausland stets mit erhöhten Kosten verbunden ist. Dies wird etwas gemildert durch die Erasmus-Beihilfe, die beim Internationalen Büro der FSU beantragt werden kann und die - von Jahr zu Jahr etwas schwankend - bei etwa 150-200 Euro pro Auslandsmonat liegt. Erasmus-Studenten bezahlen grundsätzlich keine Studiengebühren im Ausland, allerdings werden mitunter kostenpflichtige weiterführende Sprachkurse (über den "Crash-Kurs" zu Beginn hinaus) angeboten.

    Erfahrungsgemäß ist die Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes auch mit reichlich Aufwand Ihrerseits verbunden - planen Sie einen erhöhten Planungs- und Organisations-Aufwand ein.
    Auch verläuft nicht immer alles reibungslos, mit Problemen sollten Sie rechnen.

    Lesen Sie die Erfahrungsberichte weiter unten, um von den Erfahrungen früherer Erasmus-Studierender zu profitieren.

    Informieren Sie sich ausführlich über die Kursangebote der gewählten Hochschulen. Sie sollten Kurse besuchen, bei denen Sie insgesamt 30 ECTS pro Semester erreichen. Dabei ist nicht zwingend nötig, diese dann alle in Jena anrechnen zu lassen. (siehe auch unter "Studienvereinbarung")

    Bitte informieren Sie sich im Vorfeld einer Bewerbung über Ihre Wunschuniversität. Sie sind verpflichtet, eigenverantwortlich Informationen zu Studienangebot, Sprachvoraussetzungen oder Wohnmöglichkeiten einzuholen. Dadurch finden Sie nicht nur überzeugende Argumente für Ihre Bewerbung, sondern beugen auch etwaigen falschen Erwartungen an Ihren Auslandsaufenthalt vor. Nutzen Sie zur Informationsbeschaffung die Internetpräsenz der Gastuniversität, insbesondere die Hinweise für Austauschstudierende des dortigen International Office.


    6. Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Plätze?

    Die Auswahl der Kandidaten erfolgt zweistufig. Erstes Auswahlkriterium ist die Gesamtnote aller bisherigen Studienleistungen, auch der (noch) nicht bestandenen. Diese muss 2,0 oder besser sein. Weiterhin müssen die geforderten Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

    In der nächsten Stufe zählen gleichrangig die Note und die Passfähigkeit zum Programm der gewünschten Partnerinstitution.

    Dies ist vor allem dann von Bedeutung, falls mehrere Kandidaten um den selben Erasmusplatz konkurrieren.

    In einzelnen Fällen kann auch eine Empfehlung eines Hochschullehrers angefügt werden, wenn darauf besondere Gründe für die Förderung genannt werden können.

    Aus dem Anschreiben, das den Bewerbungsunterlagen beigefügt wird, soll hervorgehen, warum ein Aufenthalt an der geplanten ausländischen Universität den Studienerfolg unterstützt und welche Kurse/Module dafür besonders von Interesse sind.


    7. Was wird von mir als Auslandsstuden(-in) erwartet?

    In gewisser Weise ist man als Studierender im Ausland auch ein Repräsentant seiner Heimatuniversität. Das Fortbestehen und der Ausbau des Erasmusprogramms hängen nicht zuletzt vom positiven Eindruck ab, den unsere Studierenden an den Partneruniversitäten hinterlassen. Mit Ihrem Auftreten und Engagement können Sie mit dafür sorgen, dass Studierende unserer Universität an Ihrer gastgebenden Partnerhochschule auch in Zukunft willkommen sind und dass sich Studierende der Partneruniversität für ein Studium bei uns in Jena interessieren.


    8. Können sich Studierende aus anderen Fakultäten auf Erasmus-Plätze der Fakultät für Biowissenschaften bewerben?

    Ja, dies ist möglich. Bei Bewerbern aus anderen Fakultäten muss aber ein eindeutiger inhaltlicher Bezug des geplantes Auslandsaufenthaltes zur Biologie, Biochemie, Pharmazie oder Ernährungswissenschaften erkennbar sein. Selbstverständlich werden aber Bewerbungen aus der eigenen Fakultät zuerst berücksichtigt. Letztendlich entscheidet aber immer die Partneruniversität über die Annahme von Studierenden anderer Fächer.

    9. Kann ich während des Auslandsaufenthaltes meine Bachelor- oder Masterarbeit anfertigen?

    Ja, hierfür gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie melden die Arbeit hier in Jena nach den hiesigen Regeln an und reichen sie dann auch fristgerecht zur Bewertung beim Prüfungsamt ein. Dabei wird ein Betreuer an der ausländischen Universität benötigt, sowie ein Gutachter an der FSU; die Regelungen des Prüfungsausschusses zur Gutachterkombination sind zu beachten.
    Oder Sie belegen ein zur Abschlussarbeit äquivalentes Modul direkt an der ausländischen Universität, lassen dieses dort bewerten und diese Prüfungsleistung dann hier anerkennen.
    Beide Versionen erfordern eine vorherige Absprache mit Ihrem Studiengangverantwortlichen, der die Leistung vorab als anrechenbar erklärt (schriftlich auf dem Formular zur Vorabklärung), sowie den entsprechenden Eintrag im Learning Agreement.

    10. Ich bin Lehramtsstudierender, kann ich mein obligatorisches Praxissemester im Ausland absolvieren?

    Ja, ausführliche Informationen dazu finden Sie beim Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung. Dort können Sie sich individuell zu Möglichkeiten für Praxissemester im Ausland, Individualstipendien und Internationalisierung in der Lehramtsausbildung beraten lassen.

  • Erfahrungsberichte