Hinweis
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Fragen, die dem Studien- und Prüfungsamt häufig gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass allein die Studien- und Prüfungsordnung sowie der Modulkatalog Ihres Studienganges rechtsverbindlich gültig sind.
Helfen Sie uns, den FAQ-Bereich zu verbessern: Sollte Ihre Frage auf dieser Seite nicht oder nicht klar beantwortet werden, freuen wir uns über eine Nachricht von Ihnen.
Anträge und Antragsbearbeitung
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Antragseinreichung
Wie kann ich einen Antrag oder eine Anfrage an das Studien- und Prüfungsamt stellen?
Anträge und allgemeine Anfragen können über den Service-Desk der Fakultät für BiowissenschaftenExterner Link gestellt werden. In Fällen, in denen eine Bestätigung von Prüfer/innen oder Lehrenden notwendig ist, müssen hier Bestätigungsformulare im PDF-Format als Anhang hochgeladen werden. Diese können Sie direkt im entsprechenden Ticket des Service-Desks oder hier herunterladen.
Für mein Anliegen gibt es kein Antragsformular im Service-Desk. Was ist zu tun?
Bitte nutzen Sie das Formular „Sonderantrag stellen“ oder „Sonstige Anfrage“ und achten Sie darauf, dass folgende Angaben und Dokumente enthalten sind:
Notwendige Angaben zur betreffenden Prüfung:
- Modulbezeichnung
- Prüfungsnummer
- Prüfungsdatum und Prüfungsversuch (1., 2., 3. Versuch der Prüfung)
- Name des Prüfers/der Prüferin
Formerfordernisse:
- Erläutern Sie die Gründe für Ihren Antrag/Ihr Anliegen so detailliert, dass das Prüfungsamt / der Studiendekan / der Prüfungsausschuss in die Lage versetzt wird, den Grund Ihres Antrages nachzuvollziehen.
- Geben Sie an, welches Ziel Sie genau mit Ihrem Antrag/Ihrem Anliegen erreichen möchten.
- Unterschreiben Sie Ihren Antrag digital oder senden Sie uns ein händisch unterschriebenes und eingescanntes Antragsdokument.
- Einem Antrag sind i. d. R. immer entsprechende Nachweise bzw. Belege beizufügen.
Muss ich meine Antragsunterlagen zusätzlich zur Antragstellung im Service-Desk im Original im Studien- und Prüfungsamt einreichen?
In der Regel ist die Einreichung von digitalen Unterlagen im PDF-Format im Service-Desk ausreichend. Eine zusätzliche Einreichung der Originalunterlagen erhöht den Bearbeitungsaufwand und erzeugt in der Regel zusätzlichen Klärungsbedarf.
Sollten Originalunterlagen benötigt werden, ist dies im Antragsformular des Service-Desks vermerkt bzw. werden Sie nach digitaler Abgabe von uns zur Einreichung der Originale aufgefordert. Diese können wie folgt eingereicht werden:
- Zusendung per Post an die Adresse:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Fakultät für Biowissenschaften
Studien- und Prüfungsamt
Bachstr. 18k
07743 Jena - Einwurf in den Fristenbriefkasten der Universität Jena
- Einwurf in den Briefkasten im Flur des Studien- und Prüfungsamtes (Gebäude ist werktags von 7:00-18:00 Uhr geöffnet)
Kann ich Antragsformulare von anderen Prüfungsämtern im PDF-Format oder im Service-Desk der Friedrich-Schiller-Universität verwenden?
Nein. Derzeit gibt es kein gemeinsames Formularwesen bzw. keinen gemeinsamen Service-Desk der Prüfungsämter an der Friedrich-Schiller-Universität. Bitte nutzen Sie als Studierende/r in der Verantwortlichkeit des Studien- und Prüfungsamtes der Fakultät für Biowissenschaften den oben verlinkten Service-Desk. Informationen dazu, welche Prüfungsämter für welche Studierenden verantwortlich sind, finden Sie im Abschnitt "Zuständigkeiten der Prüfungsämter".
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Antragsfristen
Die Abgabefrist von Anträgen im Studien- und Prüfungsamt ist i. d. R. im entsprechenden Formular im Service-Desk bzw. im dazugehörigen FAQ-Artikel vermerkt.
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Antragsbearbeitung
Wie schnell wird mein Antrag bearbeitet?
Die reguläre Bearbeitungszeit von Anträgen im Studien- und Prüfungsamt ist i. d. R. im entsprechenden Formular im Service-Desk vermerkt und beginnt ab dem Vorliegen aller notwendiger Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall krankheits- oder urlaubsbedingt oder durch für die Klärung notwendige Recherchen oder die Weiterleitung an Entscheidungsgremien längere Bearbeitungszeiten möglich sind. Bitte vermeiden Sie vorfristige Rückfragen zum Bearbeitungsstand. Sie helfen uns damit, die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.
Bekomme ich eine Rückmeldung?
Betrifft Ihr Antrag eine oder mehrere Prüfungen, können Sie den Stand der Bearbeitung in der Regel direkt in Friedolin kontrollieren. In diesen Fällen erfolgt meist keine zusätzliche Rückmeldung über die Genehmigung Ihres Antrages (z. B. Prüfungsrücktritt aus gesundheitlichen Gründen). Eine Rückmeldung erfolgt in jedem Fall dann, wenn hiermit zusätzliche Hinweise verknüpft sind oder ein postalischer Bescheid nötig ist. Sollten Sie feststellen, dass sich Ihr Anliegen nach längerer Zeit noch nicht gelöst hat und Ihr Anfrageticket noch nicht bearbeitet wurde, fragen Sie bitte noch einmal nach. Legen Sie hierfür kein neues Ticket an, sondern nutzen Sie das ursprüngliche Anfrageticket im Service-Desk.
Allgemeine Informationen rund um Prüfungen
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Zuständigkeiten der Prüfungsämter
Welches Prüfungsamt ist für mich zuständig?
Die Friedrich-Schiller-Universität ist eine große Universität mit mehreren eigenständig arbeitenden Studien- und Prüfungsämtern. Eine Übersicht erhalten Sie hier. Das kann gerade für Studierende in Mehr-Fach-Studiengängen verwirrend sein. In Ein-Fach-Studiengängen (z.B. Abschluss Bachelor of Science, Master of Science) ist nur ein Prüfungsamt für Sie zuständig, in Mehr-Fach-Studiengängen (z.B. Staatsexamen für ein Lehramt, Bachelor of Arts) können mehrere, in Einzelfällen bis zu vier Prüfungsämter für Sie verantwortlich sein. Bitte orientieren Sie sich für die Studiengänge der Fakultät für Biowissenschaften gern an der folgenden Übersicht:
Studien- und Prüfungsamt der Fakultät für Biowissenschaften
Abschluss Bachelor of Science (B. Sc.)
- B.Sc. Biochemie/Molekularbiologie
- B.Sc. Biologie
- B.Sc. Ernährungswissenschaften
Abschluss Staatsexamen
- Staatsexamen Lehramt Biologie (nur Fach Biologie)
Abschluss Master of Science (M. Sc.)
- M.Sc. Biochemistry
- M.Sc. Ernährungswissenschaften
- M.Sc. Evolution, Ecology and Systematics
- M.Sc. Geschichte der Naturwissenschaften
- M.Sc. Microbiology
- M.Sc. Molecular Life Science
Abschluss Diplom
- Diplom Pharmazie (Weiterbildungsstudiengang)
- Diplom Biochemie (auslaufend)
- Diplom Biologie (auslaufend)
- Diplom Ernährungswissenschaften (auslaufend)
Akademisches Studien- und Prüfungsamt (ASPA)
Abschluss Bachelor of Arts (B.A.)
- B.A. Biowissenschaften (Ergänzungsfach)
- B.A. Geschichte der Naturwissenschaften (Ergänzungsfach)
Institut für Pharmazie, Semmelweißstr. 10
Abschluss Staatsexamen
- Staatsexamen Pharmazie
Studien- und Prüfungsamt der Chemisch-Geowissenschaftlichen Fakultät
Abschluss Bachelor of Science (B. Sc.)
- B.Sc. Biogeowissenschaften
Studien- und Prüfungsamt der Fakultät für Mathematik und Informatik
Abschluss Bachelor of Science (B. Sc.)
- B.Sc. Bioinformatik
Kann ich mich mit meinen Anliegen trotzdem an das Akademische Studien- und Prüfungsamt (ASPA) wenden?
Für die Studiengänge, die vom Studien- und Prüfungsamt der Fakultät für Biowissenschaften verwaltet werden (s. o.), ist dies nicht möglich. Das ASPA ist ausschließlich für Bachelor of Arts- sowie Master of Arts-Studiengänge der v. a. geistes- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten zuständig - auch für die biologischen Ergänzungsfächer B. A. Biowissenschaften und B. A. Geschichte der Naturwissenschaften.
Anfragen von Studierenden außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches kann das ASPA nicht beantworten, da aus Datenschutzgründen kein Zugriff auf die jeweiligen Studienkonten oder Prüfungsakten besteht. Unterlagen, Anträge und Abschlussarbeiten, die im ASPA eingehen, müssen daher von dort an das jeweils zuständige Prüfungsamt weitergeleitet werden. Das kann dazu führen, dass Ihre Unterlagen ggf. nicht rechtzeitig im jeweiligen Studien- und Prüfungsamt eingehen, wodurch weitere Schwierigkeiten entstehen können. Achten Sie daher bitte darauf, dass Sie sich mit Ihren Anliegen jeweils direkt an das für Sie zuständige Prüfungsamt wenden.
Kann ich für meine Anträge auch die Antragsformulare des ASPA verwenden?
Die Antragsformulare und Unterlagen, die das ASPA zur Verfügung stellt, sind auf die Studiengänge und die internen Arbeitsprozesse dieses Prüfungsamtes sowie auf die Entscheidungen der jeweils zuständigen Prüfungsausschüsse abgestimmt. Dasselbe trifft auf die Antragsformulare und Unterlagen zu, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Da das ASPA und die dezentralen Prüfungsämter verschiedene, voneinander unabhängig arbeitende Einrichtungen darstellen, wird entsprechend auch mit verschiedenen Antragsformularen gearbeitet. Bitte nutzen Sie daher immer die Formulare des für Sie zuständigen Prüfungsamtes.
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Prüfungen - das Wichtigste im Überblick
Wo finde ich wichtige Informationen zu Prüfungsregularien?
Die für Sie geltenden Prüfungsregularien sind in unterschiedlichen Dokumenten hinterlegt. Dies sind:
Rahmenprüfungsordnung und Fachprüfungsordnung
Hier sind die Bestimmungen zu Prüfungen an der Universität Jena geregelt. Es gibt jeweils eine Rahmen-prüfungsordnung der Universität Jena für
- alle Bachelorstudiengänge,
- alle Masterstudiengänge,
- das Lehramtsstudium an Gymnasien und
- das Lehramtsstudium an Regelschulen.
Außerdem gibt es fakultätsspezifische Fachprüfungsordnungen für jeden der genannten Abschlüsse. Für andere Abschlüsse, beispielsweise Staatsexamensstudiengänge außerhalb des Lehramtsstudiums oder unsere Diplomstudiengänge, gibt es studiengangspezifische Ordnungen. Die Ordnungen der Fakultät für Biowissenschaften finden Sie hier.
Studienordnung
Hier sind die allgemeinen Bestimmungen sowie die wichtigsten Voraussetzungen für Ihren Studiengang geregelt. Es gibt eine Studienordnung je Studiengang. Die Ordnungen der Fakultät für Biowissenschaften finden Sie hier.
Modulkatalog
Hier finden Sie Informationen zu Inhalten, Teilnahmevoraussetzungen, Lehrveranstaltungen, Prüfungsanzahl und Prüfungsformen der von Ihnen zu absolvierenden Module. Alle Modulkataloge der Universität Jena finden Sie hierExterner Link.
Wie viele Prüfungsversuche stehen mir zur Verfügung?
Ihnen stehen für jede Prüfungsleistung drei Prüfungsversuche zur Verfügung. Eine Ausnahme bildet nur die Abschlussarbeit, diese darf einmal wiederholt werden (zwei reguläre Prüfungsversuche).
Was ist ein Prüfungszeitraum?
Ein Prüfungszeitraum umfasst die Prüfungen eines bestimmten Semesters und endet i. d. R. vier Wochen nach Vorlesungsbeginn des Folgesemesters. Innerhalb dieses Zeitraumes sollten die Prüfungen des jeweiligen Semesters abgeschlossen sein.
Wie viele Prüfungstermine je Semester gibt es?
Je Semester werden i. d. R. zwei Prüfungstermine angeboten. Für Praktika, praktische Übungen und Exkursionen ist abweichend hiervon zum Teil nur ein Termin je Semester vorgesehen. Der 1. Termin findet in der Regel am Ende bzw. kurz nach Ende der Vorlesungszeit statt. Die Prüfungen des 2. Termins finden meist am Ende der vorlesungsfreien Zeit oder zu Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters statt. Die Prüfungen des Termins 02 sollen bis zur vierten Woche der Vorlesungszeit des Folgesemesters abgeschlossen sein.
Was muss ich bei meiner Prüfungsteilnahme beachten?
Wenn Sie eine Prüfung antreten, erklären Sie sich damit automatisch für prüfungsfähig. Sollten Sie sich krank fühlen oder sollten andere atypische leistungsmindernde Umstände vorliegen, muss dies unverzüglich von Ihnen angezeigt werden. Wenden Sie sich hierfür direkt und unverzüglich über den Service-DeskExterner Link an das Studien- und Prüfungsamt. Das Prüfungsergebnis einer angemeldeten und durchgeführten Prüfung ist immer gültig. Sollten Sie unentschuldigt nicht erscheinen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
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Prüfungsform
Welche Prüfungsformen gibt es?
Grundsätzlich sind bei Modulprüfungen bzw. Modulteilprüfungen die folgenden Prüfungsformen möglich:
- Schriftliche Prüfungen mit Aufsicht (z. B. Klausuren)
- Mündliche Prüfungen
- Praktische Prüfungen
- Verbale oder grafische Präsentationen (z.B. Seminarbeiträge, Posterpräsentationen)
- Schriftliche Prüfungen ohne Aufsicht (z. B. Praktikumsprotokolle, Hausarbeiten)
Die angegebenen Prüfungsformen können auch miteinander kombiniert werden.
Wo ist festgelegt, in welcher Form eine Modulprüfung abzulegen ist?
Die Form der Modulprüfung bzw. der Modulteilprüfungen ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen oder wird - bei mehreren möglichen Prüfungsformen - zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben. Die Form der Wiederholungsprüfung kann von der ursprünglichen Prüfungsform abweichen.
Kann ich die Prüfungsform wechseln?
Im Fall eines Drittversuchs kann ein Wechsel der Prüfungsform in besonderen Ausnahmefällen von einer schriftlichen Prüfung mit Aufsicht zu einer mündlichen Prüfung oder von einer mündlichen Prüfung zu einer schriftlichen Prüfung mit Aufsicht beim Studien- und Prüfungsamt beantragt werden. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen:
- Es ist ein Antrag im Service-Desk über das Formular "Sonderantrag"Externer Link zu stellen.
- Es muss ein Grund genannt sein, der glaubhaft macht, dass der Wechsel der Prüfungsform notwendig ist.
- Der Wechsel der Prüfungsform muss mit der/dem verantwortlichen Prüfenden abgestimmt sein. Die/der Prüfende bestätigt ihr/sein Einverständnis schriftlich.
- Der Antrag ist spätestens 10 Werktage vor dem regulären bzw. vereinbarten Prüfungstermin im Studien- und Prüfungsamt einzureichen.
Bitte lesen Sie hierzu auch den Abschnitt "Drittversuche (2. Wiederholungsprüfung)".
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Chronische Erkrankung / Nachteilsausgleich
In welchen Fällen kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden?
Studierende, bei denen eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung vorliegt,
- die sich im Studium und speziell in Prüfungssituationen nachteilig auswirkt und
- die nicht die Leistungsfähigkeit (sprich: die in den jeweiligen Prüfungen zu ermittelnden und nachzuweisenden Fähigkeiten und Kenntnisse) betreffen, sondern in der Darstellungsfähigkeit (Artikulation, Übermitteln des erlernten Wissens) liegen
haben grundsätzlich einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Die Frage, ob Sie mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung anspruchsberechtigt sind, hängt von vielen Faktoren ab und ist einzelfallspezifisch zu prüfen. Sollten Sie Fragen zu Nachteilsausgleichen in Prüfungssituationen haben, nehmen Sie gern direkt Kontakt mit uns auf. In sonstigen Fällen bietet das Diversitätsbüro und die Beratungsstelle für chronisch kranke und behinderte Studierende des Studierenden Service Zentrums Beratungsangebote an.
Wann beantrage ich einen Nachteilsausgleich für Prüfungsverfahren?
Bitte stellen Sie zeitnah, am besten gleich zu Studienbeginn, spätestens aber mit Beginn des betreffenden Semesters einen Antrag auf Nachteilsausgleich über den Service-Desk des Studien- und PrüfungsamtesExterner Link unter Einreichung der notwendigen Nachweise. Sie können dafür das bei unseren Antragsformularen hinterlegte Dokument verwenden (www.bio.uni-jena.de/spa-info). Da über Anträge auf Nachteilsausgleich immer vom zuständigen Prüfungsausschuss entschieden wird, beträgt die Bearbeitungszeit i. d. R. acht Wochen. Erst nachdem Sie den entsprechenden Bescheid erhalten haben, können die genehmigten Maßnahmen geplant und umgesetzt werden.
Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich für Prüfungsverfahren?
Grundsätzlich muss ein Antrag auf Nachteilsausgleich folgende Angaben zwingend umfassen:
- Erläutern Sie, wie genau sich die Symptome Ihrer Erkrankung konkret auf die notwendigen Prüfungsleistungen (oder -formate) auswirken.
- Fügen Sie ein ausführliches Facharztattest bei, das die von Ihnen geschilderten Symptome bestätigt und den Umfang der Auswirkungen in Prüfungssituationen deutlich macht.
- Legen Sie ggf. weitere Nachweise bei (z.B. Unterlagen einer Fachgesellschaft für empfohlene Ausgleichsmaßnahmen; Bewilligungsbescheide früherer Nachteilsausgleiche anderer Schulen oder Hochschulen)
- Benennen Sie konkret die Ausgleichsmaßnahmen, die Ihnen aufgrund des bestehenden Nachteils gewährt werden sollen.
Mein Antrag auf Nachteilsausgleich wurde genehmigt. Worauf muss ich nun achten?
Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich wird Ihnen in Form eines Bescheides postalisch zugesandt. Wenn ein Nachteilsausgleich genehmigt wurde, setzen Sie sich bitte zeitnah mit den jeweiligen Prüfer/innen bzw. deren Sekretariaten in Verbindung, um die Modalitäten der Prüfungserbringung konkret abzusprechen. Weitere Informationen erhalten Sie im jeweiligen Bescheid.
Kann ich trotz eines bewilligten Nachteilsausgleichs einen Prüfungsrücktritt aus gesundheitlichen Gründen beantragen?
Bei akuter Erkrankung können Sie selbstverständlich von Prüfungen zurücktreten. Bitte lesen Sie hierzu den Abschnitt "Prüfungsrücktritt wegen akuter Erkrankung".
Die Einschränkungen, die sich aus Ihrer chronischen Erkrankung oder Behinderung in Prüfungssituationen ergeben, gelten durch die im Rahmen des Nachteilsausgleichs bewilligten Maßnahmen als ausgeglichen. Prüfungsrücktritte auf Grundlage der dem Nachteilsausgleich zugrundeliegenden chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sind daher nur im Ausnahmefall, z. B. bei ungewöhnlichen Krankheitsspitzen oder bei einer neu auftretenden Symptomatik möglich. Bei Änderungen bezüglich der Ausprägung der bei Ihrem Nachteilsausgleich berücksichtigten Einschränkungen, die eine Anpassung der bewilligten Maßnahmen notwendig macht, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Studien- und Prüfungsamt auf.
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Ausschlussfrist / Frist zur Beendigung des Studiums
Innerhalb welcher Frist muss ich mein Studium spätestens abgeschlossen haben?
Grundsätzlich sollten Sie Ihr Studium möglichst innerhalb der in der Studienordnung festgelegten Regelstudienzeit abschließen. Zusätzlich gibt es eine abschlussspezifische Frist zum Ablegen aller Prüfungen:
- Bachelorstudiengänge: Regelstudienzeit + 4 Fachsemester = 10 Fachsemester
- Masterstudiengänge: Regelstudienzeit + 3 Fachsemester = 7 Fachsemester
- Lehramtsstudienfächer (außer Erweiterungsfächer): Regelstudienzeit + 7 Semester = 17 Fachsemester
Das Studien- und Prüfungsamt informiert die betroffenen Studierenden rechtzeitig vor Ende der Prüfungsfrist, damit bei Bedarf eine Studienfachberatung aufgesucht werden und ein gegebenenfalls notwendiger Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden kann.
Ich bin zum Inkrafttreten der Rahmenprüfungsordnungen zum 01.04.2026 bereits an der Uni Jena immatrikuliert. Wann beginnt die Zählung der Fachsemester für meinen derzeitigen Studiengang?
Für alle Studierenden, die bei Inkrafttreten der Rahmenprüfungsordnungen bereits in Bachelor-, Master- oder Lehramtsstudiengängen immatrikuliert sind, beginnt die Zählung der Prüfungsfrist in deren derzeitigem Studiengang im Wintersemester 2026/27 bei Fachsemester „Eins“. Das heißt, Sie haben ab Wintersemester 2026/27 unabhängig von Ihrem tatsächlichen Fachsemester noch
- 10 Fachsemester (Bachelorstudiengänge) bzw.
- 7 Fachsemester (Masterstudiengänge) bzw.
- 17 Fachsemester (Lehramtsstudienfächer außer Erweiterungsfächer)
Zeit, um Ihr Studium abzuschließen.
Ich wurde darüber informiert, dass die Frist zum Abschluss aller Prüfungen in meinem Studiengang bald abläuft. Was soll ich tun?
Zunächst empfehlen wir Ihnen, einen Termin zur Studienfachberatung zu vereinbaren, um den Abschluss Ihres Studiums zu planen.
Wenn abzusehen ist, dass ein Studienabschluss innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist nicht realistisch ist und wenn dies nicht durch Sie zu verantworten ist, haben Sie Option, eine Fristverlängerung zu beantragen. Mögliche triftige Gründe für eine Fristverlängerung wären beispielsweise Kinderbetreuungszeiten, Pflegezeiten, Gremientätigkeit oder eingeschränkte Studierfähigkeit aufgrund chronischer Krankheit. Bei Vorliegen einer chronischen Krankheit ist eine Verlängerung im Umfang von höchstens zwei Semestern möglich. Im Fall der anderen genannten Gründe ist eine Verlängerung im Umfang von höchstens zwei Semestern dann möglich, wenn Sie die Ihnen gemäß Immatrikulationsordnung der Uni Jena zustehenden Urlaubssemester noch nicht aus demselben Grund in Anspruch genommen haben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Studienorganisation in Ihrer Verantwortung liegt und daher Fristverlängerungen z. B. aufgrund von nicht rechtzeitig angemeldeten Prüfungen, verzögerter Prüfungswiederholung, Nichtzulassungen aufgrund fehlender Vorleistungen oder von Ihnen vorgenommene Prüfungsabmeldungen i. d. R. keine triftigen Gründe für eine Verlängerung der Frist darstellen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Studienplanung auch auf aufeinander aufbauende Module (konsekutive Module) und die studiengangspezifischen Voraussetzungen zur Anmeldung von Projekt- und Vertiefungsmodulen sowie der Abschlussarbeit.
Bitte reichen Sie bei Bedarf den Antrag auf Fristverlängerung rechtzeitig im Studien- und Prüfungsamt ein und belegen Sie die von Ihnen angegebenen Gründe mit geeigneten Dokumenten.
Sollten Sie bis zum Fristablauf keinen Antrag auf Fristverlängerung einreichen, gilt die Bachelorprüfung als endgültig nicht bestanden.
Anmeldung
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Anmeldung zu Lehrveranstaltungen vs. Anmeldung zu Prüfungen
Welchen Unterschied gibt es zwischen einer Anmeldung zur Lehrveranstaltung und einer Anmeldung zur Prüfung?
Es existieren zwei verschiedene Möglichkeiten der Anmeldung in Friedolin, die hinsichtlich der Teilnahme an Prüfungen immer wieder miteinander verwechselt oder vermischt werden. Bitte beachten Sie daher, dass es sich bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und der Anmeldung zu Prüfungen um voneinander unabhängige Prozesse handelt.
Hier die wichtigsten Unterschiede (zur Vergrößerung der Ansicht klicken Sie bitte auf die Tabelle):Übersicht Anmeldung Friedolin
Grafik: Ulrike Kaiser -
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Warum melde ich mich für Lehrveranstaltungen an?
Diese Anmeldung wird empfohlen, damit Sie Zugriff auf Moodle-Kurse erhalten, die Lehrenden alle Teilnehmenden schnell und einfach erreichen können, Sie über Terminänderungen automatisch informiert werden usw.
Wann melde ich mich für Lehrveranstaltungen an?
Circa 2 Monate vor Beginn der neuen Vorlesungszeit erfolgt der Semesterwechsel. In Friedolin wird Ihnen dann das kommende Semester angezeigt. Sie können Ihre Lehrveranstaltungen ab diesem Zeitpunkt belegen.
Zeitlich sollte die Anmeldung vor der automatischen Platzvergabe kurz vor Vorlesungsbeginn erfolgen, kann jedoch auch noch lange im laufenden Semester nachgeholt werden. Sollten Sie die automatische Platzvergabe verpasst haben, muss eine an der Veranstaltung eingetragene Lehrperson manuell eine Zulassung für Sie vornehmen, sobald Sie die Anmeldung durchgeführt haben, damit Sie z. B. über die Lehrveranstaltung versendete Informationen per E-Mail oder Zugriff auf Moodle erhalten.
Wie melde ich mich für eine Lehrveranstaltung an?
Die Belegung bzw. Anmeldung erfolgt nach Login in Friedolin wahlweise entweder über
- den Menüpunkt "Belegwunsch Module" (nur für Module des eigenen Modulkataloges) oder
- direkt im Vorlesungsverzeichnis über den Button "belegen/abmelden" an jeder angezeigten Lehrveranstaltung
Die Belegung kann nur von Ihnen selbst durchgeführt werden. Eine Fremdanmeldung (z.B. durch Lehrerende oder das Studien- und Prüfungsamt) ist technisch ausgeschlossen. Nach der Belegung erhalten Sie keine automatische Bestätigung über die Anmeldung. Die Überprüfung Ihrer Anmeldung erfolgt über den Menüpunkt "Meine Veranstaltungen".
Was muss ich bei einer Anmeldung über den Menüpunkt "Belegwunsch Module" beachten?
Dies ist der Weg, über den Sie nach Möglichkeit Lehrveranstaltungen belegen sollten: Gerade bei Veranstaltungen, in denen eine automatische Platzvergabe stattfindet, werden Studierende bevorzugt zugelassen, die die Lehrveranstaltung über "Belegwunsch Module" durchgeführt haben.
Dieser Belegweg ist nur für belegungspflichtige Module möglich, die Teil des aktuell gültigen Modulkataloges Ihres Studienganges in Ihrer Prüfungsordnungsversion sind. Zudem ist die Belegung nur für die im laufenden Semester stattfindenden Lehrveranstaltungen möglich.
Mir wird bei der Belegung dieselbe Lehrveranstaltung mehrmals zur Auswahl angezeigt. Wie gehe ich richtig vor?
In manchen Fällen wird Ihnen dieselbe Lehrveranstaltung mehrmals zur Anmeldung angezeigt, i.d.R. ist das an verschiedenen Prüfungen desselben Moduls der Fall. Das ist eine Schwäche des bestehenden Systems, für die es derzeit keine alternative Darstellungsmöglichkeit gibt. Wo immer möglich, versuchen wir diesen Anzeigefehler zu umgehen. Das ist leider nur mit Einschränkungen möglich.
Es ist absolut ausreichend, jede Lehrveranstaltung nur einmal zu belegen, auch wenn Ihnen die Lehrveranstaltung wiederholt angezeigt wird. Überprüfen Sie bitte, ob Sie dieselbe Lehrveranstaltung schon einmal belegt haben. Falls ja, können Sie auf die erneute Anmeldung verzichten. Falls nicht, führen Sie die Anmeldung bitte noch durch.
Ich finde meine Lehrveranstaltung über Belegwunsch Module nicht. Wie kann ich mich für die Lehrveranstaltung eintragen?
Wenn Sie Lehrveranstaltungen besuchen möchten, die
- zum Modulkatalog einer anderen PO-Version Ihres Studienganges gehören oder
- zum Modulkatalog eines anderen Studienganges gehören oder
- (noch) nicht Teil eines Modulkataloges sind (z.B. Sprachkurse, einmalig stattfindende Veranstaltungen, Informationsveranstaltungen)
ist eine Belegung über nur direkt über die Lehrveranstaltung möglich. Suchen Sie sich die Lehrveranstaltung aus dem Vorlesungsverzeichnis heraus, und wählen Sie "belegen/abmelden" direkt an der betreffenden Lehrveranstaltung aus.
Was muss ich bei einer Anmeldung über das Vorlesungsverzeichnis beachten?
Dieser Belegweg ist für jede Person, die einen Friedolin-Zugang besitzt unabhängig von deren Studiengang oder Status für jede belegungspflichtige Lehrveranstaltung im Vorlesungsverzeichnis möglich. Die Belegungen werden bei der automatischen Platzvergabe erst nachrangig nach Belegungen über Belegwunsch Module berücksichtigt.
Wie kann ich Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis finden?
Ordnerstruktur im Vorlesungsverzeichnis
Jede Einrichtung der Universität, die Lehrveranstaltungen anbietet, hat einen eigenen "Ordner", der jeweils von den Fachbereichsadministrator/innen der zugehörigen Einrichtung gestaltet wird. Die Ordnerstruktur der Einrichtung "Fakultät für Biowissenschaften" bietet im Wesentlichen zwei Einteilungen: Ordner für jeden Abschluss/Studiengang, und parallel Ordner für jede Einrichtung der Fakultät, die Lehrveranstaltungen anbietet (Institute/Professuren). Das bietet Ihnen die Möglichkeit, gezielt nach den Angeboten des jeweiligen Bereichs im laufenden Semester zu suchen.
Suchfunktion im Vorlesungsverzeichnis
Wenn Sie "Vorlesungsverzeichnis" auswählen, wird Ihnen über der angezeigten Ordnerstruktur der Menüpunkt "Suche nach Veranstaltungen" angezeigt. Der hinter diesem Link hinterlegte Dialog ermöglicht es, gezielt nach Veranstaltungen zu suchen.
Online-Modulkatalog in Friedolin
Eine weitere Möglichkeit ist, im laufenden Semester stattfindende Lehrveranstaltungen direkt über den Online-Modulkatalog in Friedolin zu finden. Klicken Sie sich hierfür direkt durch die Ordnerstruktur im Modulkatalog. Wählen Sie hierfür nacheinander: Abschluss des Studienganges → Studiengang → PO-Version → Modulname → Prüfungsnummer. Wenn mit einer der zum Modul gehörenden Prüfungsnummern Lehrveranstaltungen verknüpft sind, werden Ihnen an dieser Stelle Links zu den entsprechenden Veranstaltungen zum Auswählen angezeigt.
Was ist der Unterschied zwischen automatischer und manueller Platzvergabe?
Friedolin bietet Lehrenden zwei Möglichkeiten der Zulassung von Teilnehmenden für Lehrveranstaltungen an: die automatische und die manuelle Platzvergabe. Hier die wichtigsten Unterschiede:
Die automatische Platzvergabe
Das System überprüft zu zwei festgelegten Zeitpunkten vor Vorlesungsbeginn alle Anmeldungen und führt die Zulassungen automatisiert durch. Dabei wird die eingestellte maximale Teilnehmerzahl berücksichtigt. Zuerst werden - sofern vorhanden - Belegungen über "Belegwunsch Module" in den Status "zugelassen" überführt, anschließend Belegungen über die Lehrveranstaltung. An den Lehrveranstaltungen der Fakultät für Biowissenschaften ist für Pflichtmodule immer eine automatische Platzvergabe eingestellt.
Die manuelle Platzvergabe
Die Zulassung zur Lehrveranstaltung muss manuell von einer der an der Veranstaltung eingetragenen Lehrenden vorgenommen werden. Dies kann jederzeit vorgenommen werden. I. d. R. erfolgt die Zulassung vor Vorlesungsbeginn, kann aber auch noch weit nach Vorlesungsbeginn durchgeführt werden. An den Lehrveranstaltungen der Fakultät für Biowissenschaften ist für Wahlpflichtmodule in der Regel eine manuelle Zulassung eingestellt, da die Teilnahme an Wahlpflichtmodulen i. d. R. über einen zuvor stattfindenden Verteilungsprozess organisiert ist.
Ich habe die 2. automatische Platzvergabe verpasst. Wie kann ich mich jetzt noch anmelden?
Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ist fast das ganze Semester über möglich. Die automatischen Platzvergaben übernehmen v. a. in Pflichtmodulen lediglich den Vorgang der Zulassung für die Lehrenden. Gerade in Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmenden ist das für Lehrende von Vorteil. Lehrende können jedoch jederzeit selbst manuell die Zulassungen korrigieren (Anmeldung in Zulassung, Zulassung in Stornierung). Bitte sprechen Sie die Lehrverantwortlichen bei Bedarf direkt an.
Ich habe eine Zulassung zu einer Veranstaltung erhalten. Heißt das, dass ich die Prüfung auf jeden Fall ablegen darf?
Nein. Jede in Friedolin angemeldete Person kann Lehrveranstaltungen belegen, auch Mitarbeiter/innen oder Studierende fremder Studiengänge. Eine Berechtigung zur Teilnahme an der Prüfung muss deshalb immer über eine parallel durchzuführende Prüfungsanmeldung erworben werden. Es kann passieren, dass Sie zwar eine Zulassung zu einer Veranstaltung erhalten, aber dann die Prüfung nicht absolvieren dürfen. Bitte sprechen Sie bei Fragen hierzu das Studien- und Prüfungsamt an.
Ich habe die Prüfung zur Lehrveranstaltung im letzten Semester nicht bestanden. Muss ich vor der Wiederholungsprüfung die Lehrveranstaltung erneut belegen?
Sie sind nicht zur Wiederholung der Lehrveranstaltung verpflichtet, jedoch empfehlen wir Ihnen dies dringend, damit Sie bestmöglich auf die Prüfung im Zweit- oder Drittversuch vorbereitet sind.
Ich bin zur Lehrveranstaltung angemeldet, habe aber keinen Zugriff auf Moodle oder bin noch nicht zugelassen. Was kann ich tun?
Wenn die automatischen Platzvergaben vorüber sind oder eine manuelle Platzvergabe eingestellt ist, sprechen Sie bitte einen/eine der an der Lehrveranstaltung eingetragenen Lehrverantwortlichen an. Diese müssen eine manuelle Zulassung für Sie vornehmen. Sobald Sie zugelassen sind, erhalten Sie Zugriff auf den zugehörigen Moodle-Kurs.
Wo erhalte ich Hilfe bei Fragen zur Anmeldung von Lehrveranstaltungen?
Einen FAQ-Bereich mit Erklärungen zu verschiedenen Punkten erreichen Sie hierExterner Link. Zudem gibt es Erklärvideos, Handbücher und einen Link für Online-Anfragen an das Friedolin-Team im Hilfe-CenterExterner Link. Bei Fragen bezüglich der Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen kontaktieren Sie bitte die entsprechende Lehrperson.
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Anmeldung zu Prüfungen
Warum melde ich mich für Prüfungen an?
Diese Anmeldung ist zwingend notwendig, wenn Sie eine Prüfung ablegen möchten. Dies dient der Sicherstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung an der Prüfung, der Gleichbehandlung hinsichtlich der benötigten Prüfungsversuche und natürlich der Erfassung Ihrer Prüfungsergebnisse.
Wann melde ich mich für Prüfungen an?
Die Anmeldephase für Prüfungen beginnt zeitversetzt zur Lehrveranstaltungsanmeldung immer in der 3. Woche der Vorlesungszeit und endet im Wintersemester am 20. Dezember und im Sommersemester am 15. Juni. Nach dieser Frist ist i. d. R. keine Prüfungsanmeldung für das betreffende Semester mehr möglich.
Wenn Prüfungsleistungen oder Teilprüfungsleistungen bereits vor der o. g. Frist zur Prüfungsanmeldung semesterbegleitend erbracht werden, muss die betreffende Prüfung spätestens 1 Woche vor Prüfungstermin angemeldet werden. Die abweichenden Fristen sind an der konkreten Prüfung im Menüpunkt "An-/Abmeldung Prüfungen" vermerkt. Um Fristversäumnisse zu vermeiden, empfehlen wir ausdrücklich die Anmeldung aller Prüfungen zu Beginn der Prüfungsanmeldephase.
Die Anmeldung von Projekt- und Vertiefungsmodulen (Bachelor und Masterstudiengänge) sowie der Abschlussarbeit kann jederzeit unabhängig von der Prüfungsanmeldephase erfolgen.
Wie melde ich mich für Prüfungen zum 1. Prüfungstermin im Semester an?
In der Regel findet der erste Prüfungstermin des jeweiligen Semesters am Ende der Vorlesungszeit oder zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit statt - im Wintersemester also circa im Februar und im Sommersemester circa im Juli. Ausnahmen können z. B. bei semesterbegleitenden Prüfungen oder Blockveranstaltungen vorkommen. Die Anmeldung erfolgt
- für die meisten Module des eigenen Modulkataloges selbstständig elektronisch nach Login in Friedolin im Menüpunkt "An-/Abmeldung Prüfungen" oder
- für Projekt- und Vertiefungsmodule, Abschlussarbeiten und besondere Module über Antragsformulare im Service-Desk des Studien- und Prüfungsamtes der Fakultät für Biowissenschaften.
Nach der selbstständigen elektronischen Anmeldung erhalten Sie eine automatische E-Mail-Bestätigung. Wir empfehlen Ihnen dringend, diese Bestätigung aufzubewahren. Die Überprüfung Ihrer Anmeldung erfolgt über den Menüpunkt: "Meine Prüfungen". Sie sind als Studierende/r verpflichtet, Ihre Prüfungsan- bzw. -abmeldungen selbstständig regelmäßig zu kontrollieren.
Kann ich meine Prüfungen entzerren, indem ich mich direkt zum Wiederholungstermin des Semesters anmelde?
Dies ist dann möglich, wenn sowohl der erste und als auch der zweite Prüfungstermin als Klausur geplant ist. Technisch sind in diesen Fällen zwei erste Prüfungstermine angelegt, einer mit dem Datum der ersten Prüfung und einer mit dem Datum der Wiederholungsprüfung. Wenn Sie die Anmeldung zu dem Prüfungstermin mit dem späteren Datum vornehmen, dürfen Sie am früheren Prüfungsdatum nicht teilnehmen. Änderungen in Ihrer Prüfungsplanung können Sie innerhalb der Prüfungsan- und -abmeldephase selbstständig vornehmen, indem Sie sich von einem Prüfungstermin abmelden und danach zum anderen Prüfungstermin anmelden. Nach Ablauf der Frist zur Prüfungsan- und -abmeldung im jeweiligen Semester ist keine Änderung mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Anmeldung zum Ersttermin mit dem Datum der Wiederholungsprüfung im Fall eines Nichtbestehens oder eines genehmigten Prüfungsrücktrittes keine Wiederholungsmöglichkeit im selben Prüfungszeitraum mehr haben. Eine Wiederholung der Prüfung ist i. d. R. erst nach einem Jahr möglich. Eventuelle negative Konsequenzen durch Studienverzögerungen z. B. hinsichtlich einer BAföG-Förderung, anderer Stipendien oder der Ausschlussfrist zur Ablegung aller Prüfungen liegen in Ihrer eigenen Verantwortung und sollten vor Ihrer Entscheidung von Ihnen bedacht werden.
Wie melde ich mich zu einer Wiederholungsprüfung an?
Sie können Prüfungen, die Sie nicht bestanden haben oder für die Ihnen ein Prüfungsrücktritt genehmigt wurde, unter bestimmten Umständen im selben Prüfungszeitraum, ansonsten aber in einem der darauffolgenden Semester wiederholen, sofern Sie die Ihnen zustehenden drei Prüfungsversuche noch nicht ausgeschöpft haben. Bitte beachten Sie folgende Unterschiede hinsichtlich der Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen:
Anmeldung innerhalb eines Prüfungszeitraumes
Mit Anmeldung zu einer Modulprüfung melden Sie sich rechtlich auch für Wiederholungsprüfungen innerhalb eines Prüfungszeitraumes an. Technisch erfolgt die Anmeldung automatisch durch das Studien- und Prüfungsamt. Dies müssen Sie beachten, wenn Sie die Prüfung im ersten Prüfungstermin nicht bestanden haben oder Ihnen für den ersten Prüfungstermin ein Rücktritt genehmigt wurde. Sie sind damit zur Prüfungsteilnahme an der Wiederholungsprüfung (2. Prüfungstermin) verpflichtet. Nehmen Sie an dieser nicht teil, gilt die Prüfung als nicht bestanden wegen Nichterscheinens. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung keine gesonderte Benachrichtigung erhalten. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig in Friedolin, ob Sie zu Wiederholungsprüfungen angemeldet worden sind.
Anmeldung in einem Folgesemester
Die Wiederholung von Prüfungen ist i. d. R. nach einem Jahr möglich - bei Prüfungen im Wintersemester ist also eine Wiederholung im daurauffolgenden Wintersemester möglich, bei Prüfungen im Sommersemester im darauffolgenden Sommersemester. Wenn Sie eine Prüfung in einem Folgersemester wiederholen möchten, melden Sie sich hierfür auf demselben Weg an wie für Prüfungen, die Sie erstmals ablegen möchten. Bitte lesen Sie hierfür den Abschnitt "Wie melde ich mich für Prüfungen zum 1. Prüfungstermin im Semester an?".
Wie kann ich überprüfen, ob meine Prüfungsanmeldung funktioniert hat?
Dass die elektronische Prüfungsanmeldung geklappt hat, erkennen Sie an zwei Merkmalen:
- Sie haben eine automatische E-Mail mit einer Anmeldebestätigung für jede erfolgreich angemeldete Prüfungsnummer auf ihr FSU-Webmail-Konto erhalten. Bitte überprüfen Sie immer sorgfältig, dass Sie diese E-Mail erhalten haben. Fehlt die E-Mail, hat die Anmeldung nicht funktioniert. Heben Sie am besten sämtliche Anmeldebestätigung zu Nachweiszwecken zumindest so lange auf, bis Sie die betreffende Prüfung bestanden haben.
- Das gelb-rote Icon "Sollprüfung" an der Prüfungsnummer im Bereich "An-/Abmelden Prüfungen" hat sich verändert. Wenn Sie nach Login in Friedolin den Bereich "An-/Abmelden Prüfungen" öffnen, und sich bis zur Anzeige der Prüfungsnummern durchklicken, erkennen Sie bisher nie zur Prüfung angemeldete Prüfungen an einem gelb-roten Icon, dass sich direkt vor der Prüfungsnummer befindet. Diese Icons sind variabel und verändern sich je nach dem Status Ihrer Prüfung. Während das gelb-rote Medaillen-/Sternchen-Icon für Prüfungen steht, die bisher nie zur Prüfung angemeldet waren (=Sollprüfung), steht zum Beispiel das hellblaue Icon mit Pfeil nach rechts für angemeldete Prüfungen, oder das hellgrüne Icon mit Häkchen für bestandene Prüfungen.
Wie kann ich überprüfen, dass ich alle Prüfungen vollständig angemeldet habe?
Zur Überprüfung Ihrer Prüfungsanmeldungen haben Sie zwei Möglichkeiten. Bitte führen Sie zunächst Option 1 durch und verwenden Sie zum Gegencheck Option 2.
Option 1: Kontrolle über Menüpunkt "An-/Abmeldung Prüfungen"
Loggen Sie sich in Ihr Friedolin ein. → Wählen Sie "An-/Abmeldung Prüfungen". → Lesen (mindestens einmal ausführlich!) und bestätigen Sie den Hinweistext, wählen Sie "ich akzeptiere" und klicken Sie auf "weiter". → Klicken Sie sich weiter zu den Modulen, die Sie im laufenden Semester besuchen. Prüfen Sie für jedes Modul:
- Wie viele Prüfungen werden unter dem Modultitel angezeigt?
- Gibt es hier Prüfungen, für die das gelb-rote Icon "Soll-Prüfung" (=bisher nie angemeldete Prüfung) angezeigt wird?
- Können Sie eine Anmeldung an einer Prüfung mit gelb-rotem Icon "Soll-Prüfung" durchführen?
Option 2: Kontrolle über Menüpunkt "Meine Prüfungen"
Loggen Sie sich in Ihr Friedolin ein. → Wählen Sie den Menüpunkt "Meine Prüfungen". → Kontrollieren Sie alle dort vorhandenen Einträge auf fehlende Verbuchungen und neu bestehende Anmeldungen.
Bitte sprechen Sie bei Fragen das Studien- und Prüfungsamt an.
Ich kann mich über "An-/Abmelden Prüfungen" nicht für meine Prüfung anmelden. Was kann ich tun?
Bitte überprüfen Sie zunächst, ob diese Prüfung in diesem Semester tatsächlich stattfindet. Wenn dies der Fall ist, kann es sein, dass die zugehörige Leistung eventuell nur als Studienleistung in Ihrem Modulkatalog definiert ist. Studienleistungen können beliebig oft wiederholt werden. Eine Prüfungsnummer oder Prüfungsanmeldung existiert in diesen Fällen nicht.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Anmeldung in manchen Fällen nur per Antrag möglich ist. Bitte lesen Sie hierzu den Abschnitt "Prüfungsanmeldung von besonderen Modulen, Projekt-, Vertiefungsmodulen und Abschlussarbeit: Was ist zu beachten?".
Darüber hinaus führt auch der Verlust des Prüfungsanspruches dazu, dass Sie sich nicht mehr für Prüfungen anmelden können. Bitte lesen Sie hierzu den Abschnitt "Verlust des Prüfungsanspruches".
Bei weiteren Fragen sprechen Sie bitte das Studien- und Prüfungsamt an.
Prüfungsanmeldung von besonderen Modulen, Projekt-, Vertiefungsmodulen und Abschlussarbeit: Was ist zu beachten?
Manche Prüfungen können nicht über Friedolin angemeldet werden, hier erfolgt die Prüfungsanmeldung über Antragsformulare im Service-Desk.
Wie melde ich besondere Module (Zusatzmodul, Interdisziplinäres Modul, Wildcard-Modul) zur Prüfung an?
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über das entsprechende Antragsformular im Service-Desk, da die Anmeldung zu den Prüfungen normalerweise durch Studierende nicht selbstständig vorgenommen werden kann. Diese erfolgt daher nach Genehmigung des Antrages direkt durch das Studien- und Prüfungsamt. Die Lehrveranstaltungsbelegung können Studierende direkt über das Vorlesungsverzeichnis vornehmen. Bitte lesen Sie hierzu auch den Abschnitt "Wahlpflichtmodule und besondere Module".
Wie melde ich ein Vertiefungsmodul (B.Sc. / M.Sc) / Projektmodul / die Abschlussarbeit zur Prüfung an?
Die Prüfungsanmeldung erfolgt in der Regel über das entsprechende Antragsformular im Service-Desk. Eine Prüfungsanmeldung über Friedolin ist nicht möglich, weil die Anmeldung immer mit der Überprüfung verschiedener technisch nicht vollständig prüfbarer Voraussetzungen verbunden ist. Diese wird bei Eingang des Antrages im Studien- und Prüfungsamt durch die zuständigen Mitarbeiterinnen übernommen. Die Prüfungsanmeldung dieser Module ist jederzeit, also unabhängig vom Prüfungsan- und abmeldezeitraum des jeweiligen Semesters möglich.
Wie melde ich Vertiefungsmodule im Lehramt (alter Modulkatalog der PO 2007) zur Prüfung an?
Die Prüfungsanmeldung erfolgt in der Regel über das entsprechende Antragsformular im Service-DeskExterner Link. Eine Prüfungsanmeldung über Friedolin ist nicht möglich, da aufgrund der Vielzahl möglicher Wahloptionen keine technische Verknüpfung zwischen dem möglichen Angebot und den betreffenden Prüfungsnummern möglich ist. Die Prüfungsanmeldung der Vertiefungsmodule Lbio-V1G/R, Lbio-V2 und Lbio-V3 erfolgt daher durch ein separat zur Verfügung gestelltes Antragsformular. Die einzige Ausnahme bildet die Prüfungsleistung Geschichte der Biologie im Modul LBio-V2 (Prüfungsnummer 46191): diese kann ganz normal elektronisch zur Prüfung angemeldet werden. Sämtliche Lehrveranstaltungen können direkt über das Vorlesungsverzeichnis belegt werden.
Ich habe die Anmeldefrist versäumt. Kann ich mich nachträglich zu einer Prüfung anmelden?
Es besteht kein Anrecht auf eine nachträgliche Prüfungsanmeldung. Ein Antrag auf nachträgliche Prüfungsanmeldung wird nur in besonderen Ausnahmefällen gewährt - und das auch nur dann, wenn die betreffende Prüfung noch nicht stattgefunden hat. Diese Ausnahmen sind:
- Erstmaliges Fristversäumnis
- Technische Fehler (Nachweise notwendig – z. B. durch Screenshots).
Anträge auf nachträgliche Prüfungsanmeldung werden abgelehnt, wenn es bereits ein Fristversäumnis gab oder der betreffende Prüfungstermin in der Vergangenheit liegt. Melden Sie sich daher bei Schwierigkeiten und Fragen zur Prüfungsanmeldung immer schnellstmöglich im Studien- und Prüfungsamt.
Kann ich mich nachträglich zu einer bereits absolvierten Prüfung anmelden?
Nein. Eine Prüfung, die ohne gültige Prüfungsanmeldung abgelegt wurde, muss als ungültig gelten, da keine Prüfungszulassung bestand. Bitte prüfen Sie daher immer genau, ob Sie die automatische Anmeldebestätigung für jede Prüfung erhalten haben, die Sie absolvieren möchten.
Wo erhalte ich Hilfe bei Fragen zur Prüfungsanmeldung?
Einen FAQ-Bereich für allgemeine technische Fragen mit Erklärungen zu verschiedenen Punkten erreichen Sie hierExterner Link. Zudem gibt es Erklärvideos, Handbücher und einen Link für Online-Anfragen an das Friedolin-Team im Hilfe-CenterExterner Link.
Bei studiengangspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte über unseren Service-DeskExterner Link an die zuständige Mitarbeiterin im Studien- und Prüfungsamt.
- für die meisten Module des eigenen Modulkataloges selbstständig elektronisch nach Login in Friedolin im Menüpunkt "An-/Abmeldung Prüfungen" oder
Prüfungsabmeldung und Prüfungsrücktritt
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Prüfungsabmeldung vs. Prüfungsrücktritt
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Prüfungsabmeldung
Welches Ziel hat eine Prüfungsabmeldung?
Die Abmeldung von einer Prüfung nehmen Sie vor, wenn Sie diese im jeweiligen Semester nicht mehr absolvieren möchten. Eine Abmeldung gilt immer sowohl für den ersten als auch für den zweiten Prüfungstermin im jeweiligen Prüfungszeitraum.
Kann ich mich von jeder Prüfung wieder abmelden?
Nein, die Möglichkeit einer Prüfungsabmeldung ist abhängig von der Lehrveranstaltung, mit der die Prüfung verknüpft ist bzw. von der Prüfungsform.
Für die meisten Prüfungen ist eine Abmeldung möglich.
Bei Prüfungen zu Praktika, praktischen Übungen und Exkursionen ist eine Abmeldung von der Prüfung nicht möglich, denn bereits durch die Zulassung zur Lehrveranstaltung besteht die Verpflichtung, an der Prüfung teilzunehmen. Dies hat vor allem kapazitäre und finanzielle Gründe.
Bis wann kann ich mich von einer Prüfung wieder abmelden?
Eine Abmeldung ist bis spätestens eine Woche vor dem in Friedolin hinterlegten Prüfungsdatum möglich. Bitte beachten Sie, dass im Fall von mündlichen Prüfungen in Friedolin immer das erste mögliche Prüfungsdatum der Prüfungsgruppe hinterlegt wird, dieses ist für die Abmeldungsfrist maßgeblich. Unabhängig davon vereinbaren Sie Ihr individuelles Prüfungsdatum mit den verantwortlichen Prüfer/innen.
Wie kann ich mich von einer Prüfung abmelden?
Im Normalfall melden Sie sich in Friedolin im Menüpunkt "An-/Abmeldung Prüfungen" wieder von einer Prüfung ab. Ist eine Abmeldung nicht über Friedolin möglich - z. B. bei Prüfungen, die Sie über Antragsformulare direkt im Studien- und Prüfungsamt angemeldet haben - geben Sie uns bitte über den Service-Desk Bescheid.
Kann ich mich nach der Abmeldung wieder anmelden?
Innerhalb der Frist für Prüfungsanmeldungen - also im Wintersemester bis 20. Dezember und im Sommersemester bis 15. Juni bzw. bei semesterbegleitenden Prüfungen bis zum an der Prüfung hinterlegten Anmeldedatum - können Sie sich ohne Angabe von Gründen beliebig oft von einer Prüfung an- und abmelden.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Abmeldung endgültig. Eine Wiederanmeldung für einmal abgemeldete Prüfungen oder eine Teilnahme an der Wiederholungsprüfung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
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Prüfungsrücktritt wegen akuter Erkrankung
Ich bin für eine Prüfung angemeldet, bin jedoch am Tag der Prüfung akut erkrankt. Was muss ich beachten?
Bei akuter Erkrankung ist spätestens am Tag der Prüfung ein Arzt bzw. eine Ärztin aufzusuchen. Nachweise, die rückwirkend ausgestellt werden, werden in der Regel nicht anerkannt. Sie müssen unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) und eindeutig erklären, dass sie von der Prüfung zurücktreten. Bitte nutzen Sie für den Nachweis Ihrer Prüfungsunfähigkeit die ärztliche Bescheinigung für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit der Universität Jenapdf, 222 kb. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Online-Atteste durch Telemedizin-Unternehmen werden nicht akzeptiert.
Bitte beachten Sie zudem folgende Regelungen:
- Das ärztliche Attest muss rechtzeitig, spätestens am ersten zu entschuldigenden Prüfungstag eingeholt werden.
- Das ärztliche Attest muss schnellstmöglich nach Ausstellung, i. d. R. innerhalb von maximal 3 Tagen, über das entsprechende Service-Desk-FormularExterner Link im Studien- und Prüfungsamt der Fakultät eingereicht werden.
- Parallel kann eine mündliche oder elektronische Information an den/die verantwortliche/n Prüfende/n erfolgen.
Wird das ärztliche Attest anerkannt, sind Sie für den betreffenden Prüfungstermin entschuldigt. Dies erkennen Sie in Friedolin am Prüfungsvermerk "RAT". Wenn noch ein zweiter Prüfungstermin für die betreffende Prüfung im selben Prüfungszeitraum angesetzt ist, erfolgt eine automatische Wiederanmeldung zum nächsten möglichen Prüfungstermin.
Auf dem Formular der Universität Jena wird die Prüfungsform angegeben. Was heißt das?
Das ärztliche Attest gilt immer nur für die darauf markierten Prüfungsformen, Sie sind also ausschließlich für die markierten Prüfungsformen entschuldigt. Dies hat den Hintergrund, das je nach Erkrankung beispielsweise eine Teilnahme an einer praktischen Prüfung ausgeschlossen ist, eine Klausur aber durchaus mitgeschrieben werden könnte. Für alle Prüfungsformen, die im ärztlichen Attest nicht markiert worden sind, besteht die Verpflichtung zur Prüfungsteilnahme. Sollten Sie hier nicht erscheinen, gilt die Prüfung als nicht bestanden wegen Nichterscheinens.
Ich fühle mich am Tag der Prüfung krank, möchte jedoch trotzdem an der Prüfung teilnehmen. Ist das möglich?
Sie dürfen bei akuter Erkrankung grundsätzlich nicht an einer Prüfung teilnehmen und sind verpflichtet, Ihre Prüfungsunfähigkeit offenzulegen und einen Rücktritt zu beantragen. Nehmen Sie trotz Krankheit an einer Prüfung teil, erklären Sie sich unabhängig von Ihrem tatsächlichen gesundheitlichen Zustand für prüfungsfähig. Ein ärztliches Attest, das nach der Teilnahme an einer Prüfung eingereicht wird, kann nicht mehr anerkannt werden und das Prüfungsergebnis ist gültig.
Ich bin krankgeschrieben, fühle mich jedoch wieder gesund und möchte an einer noch ausstehenden Prüfung teilnehmen. Ist das möglich?
Auch hier gilt: Wenn Sie an der betreffenden Prüfung teilnehmen, erklären Sie sich automatisch für prüfungsfähig und das Prüfungsergebnis ist unabhängig von Ihrem tatsächlichen Gesundheitszustand gültig.
Ich habe ein ärztliches Attest im Studien- und Prüfungsamt eingereicht, der Prüfer bzw. die Prüferin hat jedoch trotzdem die Note 5,0 wegen Nichterscheinens verbucht. Was soll ich tun?
Bitte unternehmen Sie zunächst nichts und warten Sie ab, bis der Vorgang vom Studien- und Prüfungsamt bearbeitet wurde. Den Bearbeitungsstand sehen Sie im Service-Desk anhand des Status Ihres Tickets. Bei Genehmigung des Rücktritts wird das Prüfungsergebnis sowie die Versuchszählung im Fall einer Anmeldung zum Wiederholungstermin vom Studien- und Prüfungsamt korrigiert. Bitte lesen Sie hierzu auch den Abschnitt "Antragsarten und Antragsbearbeitung".
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Prüfungsrücktritt wegen anderer triftiger Gründe
Ich bin am Prüfungstag aus triftigen Gründen verhindert und kann nicht an einer Prüfung teilnehmen. Was soll ich tun?
Sollte ein triftiger Grund Sie an der Teilnahme an einer Prüfung hindern, beantragen Sie über das entsprechende Ticket im Service-DeskExterner Link einen Prüfungsrücktritt aus triftigem Grund und reichen Sie geeignete Belege hierfür ein. Mögliche Gründe wären beispielsweise, dass zwei Prüfungen am gleichen Prüfungstag oder mehr als 3 Prüfungen in einer Woche angesetzt worden sind, Sie sich im Praxissemester (Lehramt) befinden oder ein Urlaubssemester genehmigt wurde. Bitte beachten Sie, dass alle privaten Angelegenheiten wie Urlaubsreisen, Aktivitäten rund um Ihre Hobbys oder Familienfeiern nicht als triftiger Grund anerkannt werden können.
Wird Ihr Antrag bewilligt, sind Sie für den betreffenden Prüfungstermin entschuldigt. Dies erkennen Sie in Friedolin am Prüfungsvermerk "RAN". Wenn noch ein zweiter Prüfungstermin für die betreffende Prüfung im selben Prüfungszeitraum angesetzt ist, erfolgt eine automatische Wiederanmeldung zum nächsten möglichen Prüfungstermin.
Wann muss ich einen Prüfungsrücktritt aus anderen triftigen Gründen spätestens beantragen?
Sie müssen unverzüglich und eindeutig erklären, dass Sie von der Prüfung zurückgetreten möchten und die Ihre Gründe hierfür darlegen. Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
- Der Antrag muss schnellstmöglich - das heißt bei Eintritt des Rücktrittsgrundes i. d. R. innerhalb von maximal 3 Tagen - im Studien- und Prüfungsamt eingereicht werden.
- Es müssen Nachweise beigefügt werden, die geeignet sind, den triftigen Grund hinreichend nachzuweisen.
- Parallel kann eine mündliche oder elektronische Information an den/die verantwortliche/n Prüfende/n erfolgen.
In der Regel muss ein Prüfungsrücktritt aus anderen triftigen Gründen spätestens 10 Werktage vor dem entsprechenden Prüfungsdatum beantragt werden.
Ich habe einen Antrag auf Prüfungsrücktritt im Studien- und Prüfungsamt eingereicht, der Prüfer bzw. die Prüferin hat jedoch trotzdem die Note 5,0 wegen Nichterscheinens verbucht. Was soll ich tun?
Bitte unternehmen Sie zunächst nichts und warten Sie ab, bis der Vorgang vom Studien- und Prüfungsamt bearbeitet wurde. Den Bearbeitungsstand sehen Sie im Service-Desk anhand des Status Ihres Tickets. Bei Genehmigung des Rücktritts wird das Prüfungsergebnis sowie die Versuchszählung im Fall einer Anmeldung zum Wiederholungstermin vom Studien- und Prüfungsamt korrigiert. Bitte lesen Sie hierzu auch den Abschnitt "Antragsarten und Antragsbearbeitung".
Wiederholung von Prüfungen
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Wiederholung von Prüfungen - das Wichtigste im Überblick
Wie oft darf ich Prüfungen wiederholen?
Ihnen stehen für jede Modul(teil)prüfung drei Prüfungsversuche zur Verfügung. Das heißt, Sie dürfen Prüfungen nach einem möglichen Nichtbestehen zweimal wiederholen. Eine Ausnahme bildet nur die Abschlussarbeit, diese darf einmal wiederholt werden (zwei reguläre Prüfungsversuche).
Dazu kommen maximal drei zusätzliche Versuche nach dem erstmaligen Nichtbestehen innerhalb des Orientierungszeitraumes für Bachelor- und Lehramtsstudierende sowie ein möglicher Freiversuch zur Notenverbesserung. Bitte lesen Sie hierzu die Abschnitte "Orientierungszeitraum im Bachelor- und Lehramtsstudium" sowie "Freiversuche zur Notenverbesserung".
Wie melde ich mich zu einer Wiederholungsprüfung an?
Bitte lesen Sie hierzu den Abschnitt "Anmeldung zu Prüfungen".
Kann ich eine Wiederholungsprüfung vorziehen?
In der Regel nehmen Sie zur Wiederholung von Prüfungen an den regulär vorgesehenen Prüfungsterminen teil. Eine vorzeitige Wiederholung kann ausschließlich mit Zustimmung der verantwortlichen Prüfenden in begründeten Ausnahmefällen über unseren Service-DeskExterner Link beantragt werden. Bitte geben Sie bereits im Antrag an das Studien- und Prüfungsamt den geplanten Prüfungstermin an.
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Orientierungszeitraum im Bachelor- und Lehramtsstudium
Was ist der Orientierungszeitraum?
Der Orientierungszeitraum ist ausschließlich im Bachelor- und Lehramtsstudium vorgesehen und umfasst die ersten drei Fachsemester. In diesem Zeitraum können bis zu drei Prüfungen, die im ersten Prüfungsversuch mit "nicht bestanden" bewertet wurden, annulliert werden. Bei Wiederanmeldung der Prüfung legen Sie diese dann im ersten Prüfungsversuch ab.
Bitte beachten Sie, dass Orientierungsversuche nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn Sie eine Prüfung im ersten Versuch angetreten und nicht bestanden haben. Bei einem Nichtbestehen durch Nichterscheinen können Sie die Option des Orientierungsversuches nicht nutzen.
Wie und wann kann ich Orientierungsversuche in Anspruch nehmen?
Wenn Sie einen Orientierungsversuch in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach Eintrag des Nichtbestehens für den ersten Prüfungsversuch über den Service-Desk an das Studien- und Prüfungsamt melden. Nach dieser Frist ist das Nichtbestehen im ersten Prüfungsversuch gültig und kann nicht mehr annulliert werden.
Bei rechtzeitiger Anzeige im Prüfungsamt gilt der nicht bestandene erste Prüfungsversuch als nicht unternommen. In Friedolin erkennen Sie dies am Prüfungsvermerk "ORV".
Wann kann ich eine Prüfung nach einem eingetragenen Orientierungsversuch wiederholen?
Wenn noch ein zweiter Prüfungstermin für die betreffende Prüfung im selben Prüfungszeitraum angesetzt ist, kann die Prüfung bereits zu diesem Prüfungstermin erfolgen. Wenn Sie diese Option in Anspruch nehmen möchten, geben Sie das bitte bei der Beantragung an.
Ansonsten erfolgt die Wiederholung in einem der folgenden Semester, i. d. R. frühestens ein Jahr nach dem Orientierungsversuch. Es gelten die regulären Bestimmungen hinsichtlich der Prüfungsanmeldung. Bitte lesen Sie hierzu den Abschnitt "Anmeldung zu Prüfungen".
Ich war bereits vor dem Sommersemester 2026 in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert. Welche Sonderregelungen gelten für mich hinsichtlich der Orientierungsversuche?
Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rahmen-Prüfungsordnung der Universität Jena zum 01.04.2026 bereits in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert waren, konnten nach den Regelungen ihrer vorherigen Prüfungsordnungen Freiversuche während des gesamten Studiums in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund erstreckt sich für diese Personengruppe der Orientierungszeitraum auf die ersten 6 Fachsemester.
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Freiversuche zur Notenverbesserung
Habe ich die Möglichkeit, eine bestandene Prüfung zum Zweck der Notenverbesserung zu wiederholen?
Ja, diese Möglichkeit haben Sie in allen Bachelor-, Lehramts- und Masterstudiengängen einmalig je Studiengang für Klausuren oder mündliche Prüfungen. Es gilt automatisch die bessere Note, eine Verschlechterung der Note durch einen Freiversuch ist also nicht möglich.
Eine Notenverbesserung für Prüfungen im Rahmen von Praktika, praktischen Übungen, Seminaren oder im Rahmen von Vertiefungs- und Projektmodulen sowie für die Abschlussarbeit sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf eine Wiederholung der entsprechenden Lehrveranstaltung besteht nicht.
Wie und wann kann ich einen Antrag auf einen Freiversuch zur Notenverbesserung stellen?
Der Antrag muss innerhalb einer Woche (7 Tage) nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses - d. h. nach der Noteneintrag in Friedolin - im Studien- und Prüfungsamt über das entsprechende Antragsformular im Service-DeskExterner Link gestellt werden.
Wann findet der Prüfungsversuch zur Notenverbesserung statt?
Ein Freiversuch zur Notenverbesserung findet immer zum nächsten regulären Prüfungstermin statt.
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Drittversuche (2. Wiederholungsprüfung)
Wie melde ich mich zum Drittversuch an?
Es gelten die regulären Bestimmungen hinsichtlich der Prüfungsanmeldung. Bitte lesen Sie hierzu den Abschnitt "Anmeldung zu Prüfungen".
Ich habe eine Prüfung zum zweiten Mal nicht bestanden und muss diese nun im Drittversuch absolvieren. Was muss ich beachten?
Wiederholung der entsprechenden Lehrveranstaltung(en)
Der Drittversuch sollte nicht im gleichen Semester wie die beiden ersten Prüfungsversuche stattfinden. Wir empfehlen Ihnen dringend die Wiederholung der entsprechenden Lehrveranstaltung(en) in einem der Folgesemester, um sich bestmöglich auf die Prüfung vorzubereiten.
Prüfungsbelastung
Sollten Sie mehrere Prüfungen wiederholen müssen, sollten Sie sich gut überlegen, wie viele Prüfungen Sie parallel absolvieren möchten. Ein Schlüsselzeitpunkt ist hier das 3. Fachsemester: Es kann ggf. ein Fehler sein, sich sowohl für alle regulären Prüfungen des neuen Fachsemesters als auch für alle ausstehenden Wiederholungsprüfungen anzumelden. Dies kann, insbesondere wenn Drittversuche zu absolvieren sind, zu einer immensen Arbeitsbelastung führen. Bitte schätzen Sie aus diesem Grund frühzeitig ab, welches Pensum für Sie schaffbar ist, und melden Sie sich ggf. nur für die Prüfungen an, die Sie im betreffenden Semester gut vorbereitet absolvieren können.
Sollten Sie in einen größeren Leistungsrückstand geraten sein, nehmen Sie bitte die Möglichkeit in Anspruch, den weiteren Studienverlauf in einer Studienfachberatung abzustimmen.
Wechsel der Prüfungsform
Es besteht die Option, beim dritten Prüfungsversuch mit entsprechender Begründung den Wechsel der Prüfungsform von schriftlich auf mündlich oder von mündlich auf schriftlich zu beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen:
- Es ist ein Antrag im Service-DeskExterner Link zu stellen.
- Es muss ein Grund genannt sein, der glaubhaft macht, dass der Wechsel der Prüfungsform notwendig ist.
- Der Wechsel der Prüfungsform muss mit der/dem verantwortlichen Prüfenden abgestimmt sein. Die/der Prüfende bestätigt ihr/sein Einverständnis schriftlich.
- Der vereinbarte Prüfungstermin muss mit dem Antrag bekannt gegeben werden.
- Der Antrag ist spätestens 10 Werktage vor dem regulären bzw. vereinbarten Prüfungstermin im Studien- und Prüfungsamt einzureichen.
Unterstützungsangebote
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor Prüfungen im Drittversuch mit offenen Fragen an die entsprechenden Prüfer/innen zu wenden. I. d. R. bieten diese regelmäßige Sprechstunden an oder sind per E-Mail für eine Terminvereinbarung erreichbar. Darüber hinaus werden in vielen Fällen fakultative Tutorien oder eine vergleichbare Unterstützung zur Prüfungsvorbereitung angeboten, deren Wahrnehmung wir Ihnen sehr ans Herz legen. Bei modulübergreifenden Schwierigkeiten bzw. im Fall von mehreren ausstehenden Drittversuchen in verschiedenen Modulen stehen Ihnen auch die Studienfachberater/innen oder das Studien- und Prüfungsamt beratend zur Seite.
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Verlust des Prüfungsanspruches
Was passiert, wenn ich alle drei Prüfungsversuche nicht bestanden habe?
Wenn Sie den dritten Prüfungsversuch in einem Pflichtmodul nicht bestanden haben, gilt die betreffende Modulprüfung als endgültig nicht bestanden. Damit verlieren Sie den Prüfungsanspruch in Ihrem Studiengang und können Ihr Studium nicht mehr ordnungsgemäß abschließen.
Bei einem erfolglosen dritten Prüfungsversuch in einem Wahlpflichtmodul kann dieses innerhalb des Wahlpflichtbereichs ausgetauscht werden. Bitte lesen Sie hierzu den Abschnitt "Austausch von Wahlpflichtmodulen".
Ich habe eine Prüfung in einem Pflichtmodul endgültig nicht bestanden und den Prüfungsanspruch verloren. Wie sind die nächsten Schritte?
Wenn eine Prüfung in einem Pflichtmodul endgültig nicht bestanden wurde, wird das Prüfungsprotokoll der betreffenden Prüfung von den Prüfer/innen an das Studien- und Prüfungsamt gesendet. Hier wird überprüft, ob der Verlust des Prüfungsanspruchs gültig ist.
Sollte der Verlust des Prüfungsanspruches nicht gültig sein - z. B. wenn im Fall des Nichterscheinens fristgerecht ein gültiges ärztliches Attest eingereicht wird - wird der Eintrag durch das Studien- und Prüfungsamt korrigiert und der Prüfungsanspruch wiederhergestellt.
Wenn festgestellt wird, dass der Verlust des Prüfungsanspruches gültig ist, erhalten Sie circa zwei Monate nach dem entsprechenden Noteneintrag in Friedolin einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen Ihres Studienganges an die von Ihnen in Friedolin hinterlegte Postadresse. Sobald dieser Bescheid rechtskräftig ist, können Sie sich nicht mehr in diesen Studiengang zurückmelden.
Kann bzw. muss ich nach Verlust des Prüfungsanspruches noch Prüfungen anderer Module ablegen?
Nach Verlust des Prüfungsanspruches können Sie sich nicht mehr für Prüfungen anmelden.
Sollten Sie jedoch bereits für Prüfungen angemeldet sein, die nach dem Noteneintrag der endgültig nicht bestandenen Prüfung stattfinden, können Sie entscheiden, ob Sie an diesen Prüfungen teilnehmen möchten. Bitte beachten Sie in diesem Fall:
- Wenn Sie sich für eine Teilnahme entscheiden, gilt das Prüfungsergebnis in jedem Fall.
- Wenn Sie sich gegen eine Teilnahme entscheiden, beantragen Sie bitte schnellstmöglich einen Prüfungsrücktritt aus triftigem Grund. Bitte lesen Sie hierzu den Abschnitt "Prüfungsrücktritt wegen anderer triftiger Gründe".
Kann ich einen vierten Prüfungsversuch beantragen?
Nach dem endgültigen Nichtbestehen eines Pflichtmoduls kann ein vierter Prüfungsversuch ausschließlich dann beantragt werden, wenn ein nachgewiesener Härtefall vorliegt. Härtefallanträge werden vom zuständigen Prüfungsausschuss nach strengen Kriterien geprüft und nur im Ausnahmefall bewilligt. Ein Härtefall ist nur bei Vorliegen einer außergewöhnlichen und besonders belastenden Ausnahmesituation für den/die Studierende/n anzunehmen, welche in zeitlich unmittelbarem Zusammenhang mit der betreffenden Prüfung stehen muss. Darüber hinaus ist ein Härtefall nur dann begründet, wenn die übrigen Leistungen der/des Studierenden erkennen lassen, dass die Erreichung des Studienzieles zu erwarten ist.
Härtefallanträge müssen innerhalb eines Monats nach Notenverbuchung der endgültig nicht bestandenen Prüfung über den Service-Desk des Studien- und PrüfungsamtesExterner Link eingereicht werden. Alle im Antrag geltend gemachten Gründe müssen mit geeigneten Dokumenten belegt werden.
Wahlpflichtmodule und besondere Module
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Wahlpflichtmodule - das Wichtigste im Überblick
Wofür gibt es Wahlpflichtmodule?
Nach den Pflichtmodulen zu Studienbeginn werden im weiteren Studienverlauf Wahlpflichtmodule in einem studiengangspezifischen Leistungspunkteumfang belegt. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wissen je nach Interesse zu erweitern und sich zu spezialisieren. Die Auswahl Ihrer Wahlpflichtmodule sollten Sie auch vor dem Hintergrund des geplanten Themas ihrer Abschlussarbeit bzw. Ihrer Abschlussprüfungen und Ihres weiteren Karriereweges - z. B. des gewünschten Masterstudienganges oder einer möglichen Promotion - treffen. Im Wahlpflichtbereich haben Sie auch die Möglichkeit, Module aus Modulkatalogen anderer Studiengänge (Interdisziplinäre Module) oder individuell zusammengestellte Module (Wildcard-Module) zu belegen.
Die meisten Wahlpflichtmodule haben eine Begrenzung hinsichtlich der Teilnehmerzahl. Damit eine gerechte Zuteilung gewährleistet werden kann, erfolgt die Verteilung zentralisiert, nachdem Sie Ihre Prioritäten angegeben haben. Sie werden rechtzeitig über die Details informiert.
Wie funktioniert die Prüfungsanmeldung im Wahlpflichtbereich?
Für Module Ihres eigenen Modulkatalogs erfolgt die Prüfungsanmeldung regulär über Friedolin. Im Fall von Interdisziplinären Modulen und Wildcard-Modulen melden Sie sich per Antrag im Service-Desk oder per Unterschriftenliste während der zugehörigen Lehrveranstaltung an. Wenn Sie unsicher sind, welche Antragsart für Ihren Fall die Richtige ist, beachten Sie bitte die folgende Infografik:
Infografik Besondere Module
Grafik: Ulrike Kaiser -
Austausch von Wahlpflichtmodulen
Ich habe ein Wahlpflichtmodul endgültig nicht bestanden. Habe ich damit meinen Prüfungsanspruch verloren?
Nein. Endgültig nicht bestandene Wahlpflichtmodule können ausgetauscht werden. Wenn Sie eine Prüfung in einem Wahlpflichtmodul endgültig nicht bestanden haben, wird Ihnen in Friedolin ggf. zunächst der Hinweis angezeigt, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch verloren haben. Bitte nehmen Sie in diesem Fall schnellstmöglich Kontakt mit dem Studien- und Prüfungsamt auf, damit der Eintrag korrigiert werden kann, sofern noch weitere Wahlpflichtmodule im betreffenden Wahlpflichtbereich belegt werden können.
Kann ich auch Wahlpflichtmodule austauschen, die nicht endgültig nicht bestanden wurden?
Ja. Sollten Sie ein Wahlpflichtmodul austauschen wollen, melden Sie sich bitte über den Service-Desk im Studien- und PrüfungsamtExterner Link. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie für die Belegung eines alternativen Wahlpflichtmoduls ggf. auf die nächste Verteilung der Wahlpflichtmodule warten müssen oder sich selbstständig eine Alternative suchen müssen, in der noch Platzkapazitäten vorhanden sind. Die Verantwortung für eine eventuelle Verlängerung Ihres Studiums liegt bei Ihnen.
Kann ich mehr Wahlpflichtmodule belegen als notwendig sind, um meinen Wahlpflichtbereich abzuschließen?
Grundsätzlich ja. Die Verteilung der Wahlpflichtmodule erfolgt jedoch nur für die Anzahl der Module, die für den erfolgreichen Abschluss Ihres Wahlpflichtbereichs notwendig sind. Eine Belegung zusätzlicher Module ist daher nur dann möglich, wenn Sie sich selbstständig weitere Module suchen, in denen noch Platzkapazitäten vorhanden sind. Grundsätzlich haben immer die Studierenden Vorrang, deren Wahlpflichtbereich noch nicht abgeschlossen und denen das gewünschte Wahlpflichtmodul zugeteilt worden ist.
Sollten Sie mehr als die notwendige Anzahl an Wahlpflichtmodulen erfolgreich abgeschlossen haben, müssen Sie vor der Erstellung Ihrer Abschlussdokumente entscheiden, welche der Module in den Wahlpflichtbereich eingehen und welche Module als zusätzliche Leistungen verbucht werden sollen. Bitte geben Sie uns in diesem Fall rechtzeitig Bescheid.
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Besondere Wahlpflichtmodule: Interdisziplinäres Modul
Was ist ein Interdisziplinäres Modul?
Das Interdisziplinäre Modul (IDM) bietet Ihnen eine einfache Lösung zur individuellen Erweiterung der durch Ihren Modulkatalog vorgegebenen Wahlpflichtmodule. Das IDM soll Ihnen die Möglichkeit geben, auf bereits existierende Module anderer Studiengänge zuzugreifen und so den interdisziplinären Charakter Ihrer Ausbildung stärken (z.B. durch geisteswissenschaftliche (Ethik), bioinformatische oder (bio-)geowissenschaftliche Module). Für diesen Blick über den Tellerrand bieten sich v. a. Module fachlich-inhaltlich benachbarter Studiengänge an.
Wer kann ein Interdisziplinäres Modul belegen?
Ein IDM kann von allen Studierenden belegt werden. Voraussetzung ist, dass das IDM geeignet ist, den Wahlpflichtbereich sinnvoll zu ergänzen.
Welche Regeln gelten für die Wahl eines Interdisziplinären Moduls?
- Die Zustimmung der/des jeweils Modulveranwortlichen muss vorliegen.
- Das IDM muss Ihr Ausbildungsziel sinnvoll ergänzen; ggf. ist zusätzlich die Zustimmung der/des Studiengangverantwortlichen einzuholen.
- Wichtig ist, dass Sie die Teilnahmevoraussetzungen zur Teilnahme an dem betreffenden Modul erfüllen. Informationen über ggf. vorhandene Teilnahmevoraussetzungen finden Sie in der Modulbeschreibung.
- Module anderer Fakultäten weichen in der Modulgröße (=Anzahl vergebener LP) meist von den an unserer Fakultät verwendeten Modulgrößen ab. Voraussetzung ist daher, dass das Modul eine ausreichende Größe hat (z.B. 12LP; oder 3LP+7LP).
- Sprachkurse können nicht als IDM belegt werden
- Besondere Module dürfen in der Regel nur im Umfang von bis zu 10 LP belegt werden.
Wie kann ich ein Interdisziplinäres Modul belegen?
Die Beantragung erfolgt im entsprechenden Antragsformular unseres Service-DesksExterner Link. Damit ein Interdisziplinäres Modul (IDM) belegt werden kann, müssen Sie verschiedene Absprachen treffen und Zustimmungen einholen:
- Modulverantwortliche/r: Bitte prüfen Sie in der betreffenden Modulbeschreibung, wer die/der Modulverantwortliche ist. Diese/r muss Ihnen bestätigen, dass ausreichend Platzkapazitäten vorhanden sind und die/der Modulverantwortliche Ihrer Teilnahme zustimmt.
- Studien- und Prüfungsamt: bei Unsicherheiten oder Fragen halten Sie bitte Rücksprache zum Studien- und Prüfungsamt.
Für die Beantragung eines IDMs gilt:
- Der Antrag auf Interdisziplinäres Modul gilt als Prüfungsanmeldung. Es gelten dieselben Regelungen für An-/Abmeldung und Rücktritt wie für alle regulären Prüfungen/Module. Eine Anmeldung in Friedolin ist nur für die Lehrveranstaltungen erforderlich. Die Belegung der Lehrveranstaltungen erfolgt in diesen Fällen direkt über das Vorlesungsverzeichnis. Die Prüfungsanmeldung wird elektronisch durchgeführt und vom Studien- und Prüfungsamt übernommen.
- Die Modulbeschreibung muss dem Antrag auf IDM beigefügt werden. Ohne Modulbeschreibung kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Anmeldefrist: Es gelten die regulären An- und Abmeldefristen. Der Antrag muss in dem Semester gestellt werden, in dem die erste zum Modul gehörende Prüfungsleistung abgelegt werden soll.
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Besondere Wahlpflichtmodule: individuelles Wildcard-Modul
Was ist ein Wildcard-Modul?
Das Wildcard-Modul (WCM) bietet Ihnen eine individuelle Lösung für den Fall, dass weder die im eigenen Studiengang angebotenen Wahlpflichtmodule noch die aus anderen Studiengängen nutzbaren Module (IDMs) zu Ihren Wünschen passen. Ein WCM bietet daher die Möglichkeit, sich ein Wunschmodul aus fachrelevanten Veranstaltungen aus dem Gesamtportfolio der an der Uni Jena angebotenen Lehrveranstaltungen selbst zusammenzustellen. Das bietet eine große Flexibilität, ist organisatorisch allerdings recht aufwendig umzusetzen (s. u.).
Wer kann ein Wildcard-Modul belegen?
Ein WCM kann von allen Studierenden belegt werden. Voraussetzung ist, dass das WCM geeignet ist, den Wahlpflichtbereich sinnvoll zu ergänzen. Im Zweifelsfall ist die Zustimmung der/des Studiengangverantwortlichen einzuholen.
Arten von Wildcard-Modulen:
Frei zusammengestellte vs. vorgegebene ModuleEs sich zwei Arten von Wildcard-Modulen etabliert:
- Art 1: Module, die individuell von Ihnen zusammengestellt werden:
Bitte lesen Sie sich die Regelungen im Folgenden genau durch, da der Planungs- und Abspracheaufwand in diesen Fällen sehr hoch ist. - Art 2: Module, die fertig zusammengestellt angeboten werden:
Bitte lesen Sie hierzu den Abschnitt "Besondere Wahlpflichtmodule: zentral angebotenes Wildcard-Modul"
Welche Regeln gelten für die individuelle Zusammenstellung eines Wildcard-Moduls?
Do's:
- folgende Lehrveranstaltungen (LVs) dürfen verwendet werden:
- bestehende LVs des eigenen Studienganges
- bestehende LVs eines fremden Studienganges, sofern diese einen begründeten Fachbezug aufweisen
- neue LVs, die bisher nicht, noch nicht oder ggf. nicht mehr in ein Modul integriert sind
- fakultative LVs
- nur vorübergehend angebotene LVs
- die zusammengestellten Lehrveranstaltungen müssen inhaltlich sinnvoll kombiniert werden; die Zusammenstellung ist von der/dem selbst gewählten Modulverantwortlichen zu genehmigen
- die zusammengestellten Lehrveranstaltungen sollen in der Regel einen Umfang von 3-4 SWS (=5LP) bzw. 7-8 SWS umfassen (=10LP)
- Besondere Module dürfen einen Gesamtumfang von 10LP in der Regel nicht überschreiten.
Don'ts:
- die gewählten Lehrveranstaltungen dürfen nicht bereits im Rahmen eines anderen Moduls belegt worden sein
- fachfremde Lehrveranstaltungen ohne begründeten Bezug zum Studium sind von der Wahl ausgeschlossen; im Zweifel ist Rücksprache mit der/dem Studiengangverantwortlichen zu halten
- Sprachkurse können nicht in ein WCM integriert werden
Wie kann ich ein individuell zusammengestelltes Wildcard-Modul belegen?
Die Beantragung erfolgt im entsprechenden Antragsformular unseres Service-DesksExterner Link. Damit ein individuell zusammengestelltes Wildcard-Modul (WCM) belegt werden kann, müssen folgende Zustimmungen eingeholt werden:
- Modulverantwortliche/r: Bitte entscheiden Sie sich zunächst für eine/n Modulverantwortliche/n. Das kann eine der Personen sein, deren Lehrveranstaltungen Sie im WCM belegen möchten; idealerweise gehört die/der gewählte Modulverantwortliche zur Fakultät für Biowissenschaften. Möglich wäre aber zum Beispiel auch, das WCM gemeinsam mit der/dem Studiengangverantwortlichen abzustimmen. Die/der von Ihnen festgelegte Modulverantwortliche muss den Antrag auf WCM unterschreiben und diesem hierdurch fachlich zustimmen.
- Lehrverantwortliche: Egal, welche Lehrveranstaltungen Sie in Ihrem Modul zusammen stellen möchten: Sie benötigen zwingend das Einverständnis aller betreffenden Lehrenden. Das ist v. a. dann wichtig, wenn Ihr WCM kapazitätsbeschränkte Lehrveranstaltungen (wie z.B. Übungen, Seminare oder Praktika) enthalten soll.
- Studien- und Prüfungsamt: bei Unsicherheiten zur Zusammenstellung oder Fragen zum Ablauf halten Sie bitte vorab Rücksprache zum Studien- und Prüfungsamt.
Wenn die erforderlichen Zustimmungen vorliegen, ist bereits ein wichtiger Teil geschafft. Für die Beantragung des individuell zusammengestellten WCM's gilt:
- Der Titel Ihres WCM ist frei wählbar. Den Titel legen Sie gemeinsam mit Ihrer/m Modulverantwortlichen fest.
- Die Anzahl, die Art und ggf. die Wertigkeit der Prüfungen sowie die LP Ihres WCM legen Sie ebenfalls gemeinsam mit ihrer/m Modulverantwortlichen fest. Hierfür können ggf. die sowieso im Rahmen der gewählten Lehrveranstaltungen stattfindenden Prüfungen verwendet werden. Die Art und Anzahl der Prüfungen darf davon aber auch abweichen. Achten Sie jedoch in diesem Fall darauf, dass die betreffenden Prüfenden mit einer abweichenden Prüfungsform einverstanden sind. Es muss mindestens eine bewertete Prüfungsleistung festgelegt werden. Es sollten nicht mehr als zwei Prüfungsleistungen festgelegt werden.
- Modulscheine: Das PDF-Formular "Bestätigung der/des Modulverantwortlichen für einen Antrag auf Genehmigung eines Wildcardmodulspdf, 512 kb" gilt gleichzeitig als Modulschein. Dieser wird nach der Anmeldung durch das Studien- und Prüfungsamt an den/die Modulverantwortliche zur Übermittlung der Prüfungsergebnisse versendet. Erst, wenn die betreffende Prüfung absolviert wurde, sendet die/der Modulverantwortliche den Modulschein zurück zum Studien- und Prüfungsamt. Der Abschluss des Moduls kann erst dann bekannt gegeben werden, wenn das Dokument im Studien- und Prüfungsamt vorliegt.
- Der Antrag auf Wildcard-Modul gilt als Prüfungsanmeldung. Es gelten dieselben Regelungen für An-/Abmeldung und Rücktritt wie für alle regulären Prüfungen/Module. Eine Anmeldung in Friedolin ist nur für die Lehrveranstaltungen erforderlich. Die Belegung der Lehrveranstaltungen erfolgt in diesen Fällen in der Regel direkt über das Vorlesungsverzeichnis. Die Prüfungsanmeldung wird elektronisch durchgeführt und vom Studien- und Prüfungsamt übernommen.
- Anmeldefrist: Es gelten die regulären An- und Abmeldefristen. Der Antrag muss in dem Semester gestellt werden, in dem die erste zum Modul gehörende Prüfungsleistung abgelegt werden soll.
- Art 1: Module, die individuell von Ihnen zusammengestellt werden:
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Besondere Wahlpflichtmodule: zentral angebotenes Wildcard-Modul
Was ist ein Wildcard-Modul?
Das Wildcard-Modul (WCM) bietet Ihnen eine individuelle Lösung für den Fall, dass weder die im eigenen Studiengang angebotenen Wahlpflichtmodule noch die aus anderen Studiengängen nutzbaren Module (IDMs) zu Ihren Wünschen passen. Ein WCM bietet daher die Möglichkeit, sich ein Wunschmodul aus fachrelevanten Veranstaltungen aus dem Gesamtportfolio der an der Uni Jena angebotenen Lehrveranstaltungen selbst zusammenzustellen. Das bietet eine große Flexibilität, ist organisatorisch allerdings recht aufwendig umzusetzen (s. u.).
Wer kann ein Wildcard-Modul belegen?
Ein WCM kann von allen Studierenden belegt werden. Voraussetzung ist, dass das WCM geeignet ist, den Wahlpflichtbereich sinnvoll zu ergänzen. Im Zweifelsfall ist die Zustimmung der/des Studiengangverantwortlichen einzuholen.
Arten von Wildcard-Modulen:
Frei zusammengestellte vs. vorgegebene ModuleEs sich zwei Arten von Wildcard-Modulen etabliert:
- Art 1: Module, die individuell von Ihnen zusammengestellt werden:
Bitte lesen Sie hierzu den Abschnitt "Besondere Wahlpflichtmodule: individuelles Wildcard-Modul" - Art 2: Module, die fertig zusammengestellt angeboten werden:
Bitte lesen Sie sich die Regelungen im Folgenden genau durch.
Wie kann ich ein fertig zusammengestelltes Wildcard-Modul belegen?
Damit ein fertig zusammengestelltes WCM belegt werden kann, müssen folgende Zustimmungen eingeholt werden:
- Studiengangverantwortliche/r oder verantwortliche Lehrende: In der Regel findet vor der Belegung von Wahlpflichtmodulen eine Modulwahl bzw. eine Verteilung in diese Module statt. Stehen hierfür zusammengestellte Wahlpflichtmodule zur Verfügung, erfolgt bei der Verteilung die Zuteilung in das Wildcard-Modul. Hat in Ihrem Fall keine Modulwahl stattgefunden, nehmen Sie bitte entweder direkt Kontakt mit der/dem Studiengangverantwortlichen, oder mit den verantwortlichen Lehrenden auf, um nähere Informationen zum Modul zu erhalten und holen Sie die Zustimmung für Ihre Teilnahme ein.
- Studien- und Prüfungsamt: bei Unsicherheiten oder Fragen halten Sie bitte Rücksprache zum Studien- und Prüfungsamt.
Für die Beantragung des fertig zusammengestellten WCMs gilt:
- Der Titel, die Anzahl, die Art und ggf. die Wertigkeit der Prüfungen sowie die LP sind bereits festgelegt und für alle Teilnehmenden gleich.
- Die Prüfungsanmeldung erfolgt analog mittels Unterschriftenliste. Die Unterschriftenliste wird zu Veranstaltungsbeginn von den verantwortlichen Lehrenden bereitgestellt. Ihre Unterschrift gilt dabei als verbindliche Bestätigung der Prüfungsanmeldung zu diesem Modul. Es gelten dieselben Regelungen für An-/Abmeldung und Rücktritt wie für alle regulären Prüfungen/Module. Eine Anmeldung in Friedolin ist nur für die Lehrveranstaltungen erforderlich. Die Belegung der Lehrveranstaltungen erfolgt in diesen Fällen in der Regel direkt über das Vorlesungsverzeichnis.
- Anmeldefrist: Es gelten die regulären An- und Abmeldefristen.
- Art 1: Module, die individuell von Ihnen zusammengestellt werden:
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Zusatzmodule
Was ist ein Zusatzmodul?
Zusatzmodule (ZM) werden unabhängig vom eigentlichen Studium absolviert. Entsprechend gilt: Weder die Note noch die Leistungspunkte sind für den Abschluss Ihres Studiums relevant. Zusatzmodule eignen sich für alle, die mehr Kompetenzen erwerben möchten als für den Abschluss des Studiums notwendig sind.
Wer kann ein Zusatzmodul belegen?
Ein ZM kann von allen Studierenden belegt werden.
Welche Regeln gelten für die Wahl eines Zusatzmoduls?
- Die Teilnahmevoraussetzungen des Zusatzmoduls müssen erfüllt sein.
- Die/Der Modulverantwortliche muss mit Ihrer Teilnahme einverstanden sein; das gilt insbesondere für Module, die begrenzte Teilnehmerkapazitäten besitzen (z.B. Module mit Übungen, Seminaren oder Praktika).
- Zur Prüfung angemeldete Zusatzmodule sollten abgeschlossen werden. Ein nicht abgeschlossenes oder nicht bestandenes Zusatzmodul hat jedoch keine Auswirkungen auf Ihr Studium oder den Prüfungsanspruch.
- Zusatzmodule dürfen nur dann belegt werden, wenn zu erwarten ist, dass das eigentliche Studium durch die zusätzlichen Leistungen nicht beeinträchtigt wird. Für die B. Sc.-Studiengänge der Fakultät für Biowissenschaften gilt: Zusatzmodule dürfen nur dann belegt werden, wenn mind. 70% der Studienleistungen nach Regelstudienplan erbracht worden sind. Darüber hinaus bestehen keine Beschränkungen in der Anzahl möglicher Zusatzmodule.
- Das Zusatzmodul kann auf Antrag mit Note im Zeugnis ausgewiesen werden.
Wie kann ich ein Zusatzmodul belegen?
Die Beantragung erfolgt im entsprechenden Antragsformular unseres Service-DesksExterner Link.
Für die Beantragung eines Zusatzmoduls gilt:
- Der Antrag auf Zusatzmodul gilt als Prüfungsanmeldung. Es gelten dieselben Regelungen für An-/Abmeldung und Rücktritt wie für alle regulären Prüfungen/Module. Eine Anmeldung in Friedolin ist nur für die Lehrveranstaltungen erforderlich. Die Belegung der Lehrveranstaltungen erfolgt in diesen Fällen in der Regel direkt über das Vorlesungsverzeichnis. Die Prüfungsanmeldung wird elektronisch durchgeführt und vom Studien- und Prüfungsamt übernommen.
- Anmeldefrist: Es gelten die regulären An- und Abmeldefristen. Der Antrag muss in dem Semester gestellt werden, in dem die erste zum Modul gehörende Prüfungsleistung abgelegt werden soll.
- Die Modulbeschreibung muss dem Antrag auf Zusatzmodul beigefügt werden. Ohne Modulbeschreibung kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Abschlussarbeit (Bachelor / Master / Diplom)
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Betreuung / Themenvergabe
Wer vergibt das Thema und welche Gutachter/innen kann ich für die Abschlussarbeit wählen?
Das Thema wird von einem bestellten Prüfer/einer bestellten Prüferin ausgegeben und betreut. Für die Wahl der Gutachter/innen müssen zudem verschiedene Bestimmungen berücksichtigt werden. Hierfür gilt, dass
- mind. ein/e berufene/r Hochschulehrer/in oder ein habilitiertes Mitglied (PD / Dr. habil.) der Fakultät für Biowissenschaften sowie
- mind. eine Person mit Prüfungsbefugnis in Ihrem Studiengang (z. B. Modulverantwortliche/r)
die Begutachtung übernehmen muss.
Der/die geringer qualifizierte Gutacher/in muss mindestens einen Abschluss über dem zu bewertenden Abschluss besitzen (für Bachelorarbeiten: mind. Masterabschluss; für Masterarbeiten: mind. abgeschlossene Promotion). Ob bei den von Ihnen gewählten Betreuer/innen die Voraussetzungen vorliegen, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem Gutachter bzw. Ihrer Gutachterin oder im Studien- und Prüfungsamt.
Was ist bei externen Gutachter/innen zu beachten?
Externe Gutachter/innen sind i. d. R. Personen, die keine Mitglieder der Fakultät für Biowissenschaften sind - die also z. B. zu einer Professur der Medizinischen Fakultät, einer anderen Universität oder zu einer externen Forschungseinrichtung gehören. Bitte erfragen Sie im Zweifelsfall die Mitgliedschaft zur Fakultät für Biowissenschaften direkt bei Ihrem Gutachter oder Ihrer Gutachterin oder im Studien- und Prüfungsamt.
Bei externen Gutachter/innen ist bei der Anmeldung zur Abschlussarbeit immer die E-Mail-Adresse der betreffenden Person anzugeben.
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Anmeldung
Wie melde ich mich für die Abschlussarbeit an?
Die Beantragung erfolgt im entsprechenden Antragsformular unseres Service-DesksExterner Link. Das Bestätigungsformular der Gutachter/innen ist als Scan vom unterschriebenen Original in diesem Anfrageformular anzuhängen.
Wann melde ich mich für die Abschlussarbeit an?
Die Abschlussarbeit muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeit angemeldet werden. Bitte achten Sie darauf, diese Frist einzuhalten. Weitere Voraussetzungen und Fristen entnehmen Sie bitte den folgenden Absätzen.
Sofern zum Abschluss des Bachelorstudiums ein nahtloser Wechsel in einen Masterstudiengang der Friedrich-Schiller-Universität Jena erfolgen soll, muss der Antrag auf Anmeldung zur Bachelorarbeit spätestens Ende Juli im Studien- und Prüfungsamt eingereicht werden, damit das Bachelorstudium rechtzeitig vor Beginn des Masterstudiums beendet werden kann. Dies ist Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium.
Wie wird das Arbeitsbeginndatum und die Abgabefrist festgelegt?
Es gilt das Posteingangsdatum des Antrages auf Zulassung zur Abschlussarbeit im Studien- und Prüfungsamt als maßgebliches Datum. Die weiteren Fristen berechnen sich wie folgt:
- Das Beginndatum der Arbeit: Datum des Posteinganges im Studien- und Prüfungsamt + 14 Tage
- Die Abgabefrist der Arbeit: Beginndatum + 8 Wochen für Bachelorarbeiten bzw. + 6 Monate für Masterarbeiten bzw. + 8 Monate für Diplomarbeiten (nur Pharmazie)
Ist der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt, erhalten Sie einen elektronischen Zulassungsbescheid, in dem Ihnen das Beginndatum, die Abgabefrist und die bestellten Gutachter/innen mitgeteilt werden.
Ist der Antrag unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllt, gilt dieser zunächst einmal trotzdem als eingegangen. Die Korrektur wird schnellstmöglich durch eine Kontaktaufnahme der zuständigen Sachbearbeiterin zu Ihnen initiiert. Liegen dagegen die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Abschlussarbeit nicht vor, muss der Beginn der Arbeit verschoben werden, bis der Antrag in genehmigungsfähiger Form vorliegt.
Welche Voraussetzungen und Fristen gibt es für die Anmeldung der Bachelorarbeit?
Die Bachelorarbeit kann grundsätzlich frühestens dann angemeldet werden, wenn das 3. Studienjahr und mindestens 120 LP erreicht sind.
- Zusätzlich müssen folgende studiengangspezifische Voraussetzungen erfüllt sein:
- Im B.Sc. Biochemie/Molekularbiologie (PO 2007) müssen außerdem die Grundmodule der ersten beiden Studienjahre erfolgreich abgeschlossen sein.
- Im B.Sc. Biochemie/Molekularbiologie (PO 2020) muss außerdem ein erfolgreicher Abschluss des Moduls BBC800 vorliegen.
- Im B.Sc. Biologie (nur PO 2007) muss außerdem nachweislich eine Teilnahme an den im Modulkatalog als Zulassungsvoraussetzung angegebenen Wahlpflichtmodulen der Vertiefungsrichtung (Anmeldung Friedolin) bzw. ein erfolgreicher Abschluss des Vertiefungspraktikums (in den Vertiefungen BE, MB, MLS, NSC, Ö) vorliegen.
- Im B.Sc. Biologie (nur PO 2020) muss außerdem ein erfolgreicher Abschluss des Moduls BB800 vorliegen.
Welche Voraussetzungen und Fristen gibt es für die Anmeldung der Masterarbeit?
Die Masterarbeit kann frühestens dann angemeldet werden, wenn 60 LP erreicht sind.
- Zusätzlich müssen folgende studiengangspezifische Voraussetzungen erfüllt sein:
- Im M.Sc. Biochemistry müssen außerdem Grund- und Aufbaumodule erfolgreich abgeschlossen sein.
- Im M.Sc. Evolution, Ecology and Systematics muss außerdem ein erfolgreicher Abschluss des Moduls MEES800 vorliegen.
- Im M.Sc. Molecular Life Sciences muss außerdem ein erfolgreicher Abschluss der Module MMLS.T1 und MMLS.T2 vorliegen.
- Im M.Sc. Ernährungswissenschaften muss außerdem ein erfolgreicher Abschluss eines Projektmoduls (MMN.T2.1 - MMNT2.7) vorliegen (also insgesamt 90 LP erreicht sein).
Welche Voraussetzungen und Fristen gibt es für die Anmeldung der Diplomarbeit (Pharmazie)?
Es sind keine von den üblichen Bestimmungen (insbesondere die bestehende Immatrikulation in den betreffenden Studiengang) abweichenden besonderen Voraussetzungen definiert. Die Anmeldung soll in der Regel im ersten Fachsemester erfolgen.
Welche Voraussetzungen und Fristen gibt es für die Anmeldung der Diplomarbeit (auslaufende Studiengänge Biologie, Biochemie)?
Die Diplomarbeit kann frühestens angemeldet werden, wenn alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule abgeschlossen sind und die Modulscheine im Prüfungsamt vorliegen.
Die Diplomarbeit muss spätestens 4 Wochen (Biologie, Biochemie) / 6 Wochen (Ernährungswissenschaften) nach dem Abschluss der letzten Modulprüfung (Eingang Modulschein im Prüfungsamt) angemeldet werden.
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Bearbeitung
Kann die Abschlussarbeit als Gruppenarbeit angefertigt werden?
Nein. Das ist leider nicht möglich.
Darf ich den Titel meiner Abschlussarbeit ändern?
Durch den gewählten Titel wird das Thema der Arbeit festgelegt und eingegrenzt. Da die Themenvergabe elementarer Bestandteil der Zulassung zur Abschlussarbeit ist, muss auf der Abschlussarbeit der Titel angegeben sein, der mit dem Antrag auf Vergabe der Abschlussarbeit genehmigt worden ist.
Titeländerungen sind daher nur in engen Grenzen und im Ausnahmefall zulässig. Die Beantragung erfolgt im entsprechenden Antragsformular unseres Service-DesksExterner Link. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass dasselbe Thema bearbeitet wird. Inhaltliche Änderungen des Themas sind ausgeschlossen. Titeländerungen mit zu großer Abweichung vom beantragten Thema sind daher nicht zulässig und werden ggf. abgelehnt.
Gibt es eine Begrenzung der Seitenzahl bei Abschlussarbeiten?
Nein. Mit Inkrafttreten der neuen Prüfungsregelungen ab 01.04.2026 gibt es keine Seitenzahlbegrenzung mehr. Ein ungefährer Richtwert wären circa 40 Seiten für Bachelor- und circa 80 Seiten für Masterarbeiten.
Muss ich mich für das kommende Semester zurückmelden, wenn ich noch an meiner Abschlussarbeit schreibe?
Eine Rückmeldung ist erforderlich, wenn eine experimentelle Arbeit angefertigt wird und die praktische Arbeiten im neuen Semester zu Ende geführt werden müssen.
Eine Exmatrikulation vor Abgabe der Abschlussarbeit ist jedoch dann möglich, wenn die Arbeit beantragt und genehmigt wurde sowie der experimentelle Teil der Arbeit abgeschlossen ist.
Wir weisen darauf hin, dass nach der Exmatrikulation der für Studierende bestehende gesetzliche Unfallversicherungsschutz nur bei der Erbringung hochschulbezogener Prüfungsleistungen besteht, d.h. nur dann, wenn der Aufenthalt an der Universität in direktem Zusammenhang damit steht. Mit der Exmatrikulation erlischt zudem der Zugriff auf Friedolin und alle weiteren mit URZ-Login relevanten Dienste (Webmail, ThULB etc.).
Wo finde ich weitere Informationen zur Bearbeitung der Abschlussarbeit?
Informationen finden Sie auf dieser Seite im Bereich "Weitere Dokumente".
In Einzelfällen kann zudem auf vorhandene Leitfäden zurückgegriffen werden. Bitte sprechen Sie ggf. Ihre Studiengangverantwortlichen oder Betreuer/innen an.
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Abgabe
Was ist bei der Abgabe der Arbeit zu beachten?
Die Arbeit ist wie folgt einzureichen:
- Zeitpunkt: fristgemäß (spätestes mögliches Datum ist das Datum der Abgabefrist)
- Form: digital als PDF-Dokument
- Ort: wird noch bekanntgegeben
Weitere Anforderungen sind:
- Unterschriebene Eigenständigkeitserklärung
Die Vorlagen für die Eigenständigkeits- und Freigabeerklärungen in deutscher und englischer Sprache finden Sie hier.
Die Eigenständigkeitserklärung ist im Wortlaut in Ihre Arbeit zu übernehmen und im Original zu unterzeichnen. Das gescannte Original ist in Ihre Arbeit zu integrieren. - Wenn zutreffend: Freigabeerklärung
Die Vorlagen für die Eigenständigkeits- und Freigabeerklärungen in deutscher und englischer Sprache finden Sie hier.
Ihre Prüfer/innen haben die Möglichkeit, bestimmte KI-Tools für die Erstellung der Arbeit zu erlauben. Hierfür gibt es eine Freigabeerklärung, die bei erlaubter Verwendung bestimmter KI-Tools von allen beteiligten Prüfer/innen unterzeichnet werden muss. Das gescannte Original ist in Ihre Arbeit zu integrieren. - bei englischen Arbeiten:
deutsche Zusammenfassung (verpflichtend!) - Deckblatt:
Einen Vorschlag zur Gestaltung des Deckblattes ist hierdocx, 111 kb zu finden.
Welche Fristen gibt es für die Abgabe der Bachelorarbeit?
Die Bearbeitungszeit für die Studierenden beträgt 8 Wochen. Der frühestmögliche Abgabetermin ist 4 Wochen nach Einreichen des Antrages.
Wenn direkt im Anschluss ein Masterstudium an der Uni Jena aufgenommen wird, ist zu beachten, dass alle Leistungen, einschließlich Abgabe der Bachelorarbeit, spätestens bis zum 30. September abgeschlossen sein müssen.
Welche Fristen gibt es für die Abgabe der Masterarbeit?
Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Der frühestmögliche Abgabetermin ist zwei Monate nach Einreichen des Antrages.
Welche Fristen gibt es für die Abgabe der Diplomarbeit (Pharmazie)?
Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Monate. Der frühestmögliche Abgabetermin ist 2 Monate nach Einreichen des Antrages.
Welche Fristen gibt es für die Abgabe der Diplomarbeit (auslaufende Studiengänge Biologie, Biochemie)?
Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Der frühestmögliche Abgabetermin ist 2 Monate nach Einreichen des Antrages.
Kann die Abgabefrist meiner Abschlussarbeit aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, verlängert werden?
Akute Erkrankung
Bei akuter Krankheit ist es ausreichend, den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit rechtzeitig, also i. d. R. innerhalb von maximal 3 Tagen nach Ausstellung des Attests, im Service-Desk des Studien- und PrüfungsamtsExterner Link einzureichen. Auf dem Nachweis muss angegeben sein, dass dieser für die Verlängerung der Abgabefrist der Abschlussarbeit verwendet werden soll. Die Verlängerung erfolgt für die Anzahl der Tage der Krankschreibung.
Chronische Erkrankung
Im Fall einer chronischen Erkrankung ist bestenfalls vor, spätestens jedoch kurz nach Beginn der Abschlussarbeit ein Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen. Bitte beachten Sie, dass die Antragsbearbeitung bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen kann. Bitte lesen Sie hierzu den Abschnitt "Chronische Erkrankung / Nachteilsausgleich".
Andere triftige Gründe
Bei anderen Begründungen müssen Umstände vorliegen, die sich der Kontrolle der/des Studierenden entziehen und die nachweislich die fristgemäße Abgabe der Arbeit verhindern oder verzögern.
Bitte reichen Sie in diesem Fall einen Antrag im Service-Desk des Studien- und PrüfungsamtsExterner Link ein und beachten Sie hierbei folgende Hinweise:
- Sie müssen die Gründe für die Verzögerung ausführen und mit Nachweisen belegen.
- Zusätzlich muss der Betreuer/die Betreuerin die angegebenen Gründe in einem ausführlichen Begleitbrief bestätigen.
- Es ist verpflichtend, eine dem verzögernden Umstand angemessene Verlängerungsdauer zu beantragen.
- Der Antrag muss spätestens 10 Werktage (Bachelor) bzw. 20 Werktage (Master, Diplom) vor der Abgabefrist im Studien- und Prüfungsamt eingereicht werden.
- Die Beantragung einer Fristverlängerung nach Ablauf der Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit ist nicht zulässig.
Darf ich meine Abschlussarbeit direkt meinem Gutachter überreichen?
Nein. Die Datei muss direkt im Studien- und Prüfungsamt eingereicht werden. Das Studien- und Prüfungsamt leitet die Abschlussarbeiten dann an die Gutachter/innen weiter.
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Bewertung
Gutachten: Was muss ich dazu wissen?
Jede Abschlussarbeit muss von zwei Gutachter/innen bewertet werden.
Die Bewertung erfolgt über das Gutachten, in dem sich Ihre Gutachter/innen kritisch und detailliert mit Ihrer Abschlussarbeit auseinandersetzen. Anhand formaler und inhaltlicher Bewertungskriterien wird Ihre Abschlussarbeit systematisch analysiert und auf dieser Grundlage mit einer Note nach Vorgabe der Prüfungsordnung bewertet. Die Gesamtnote der Abschlussarbeit ergibt sich dabei aus dem arithmetischen Mittel der einzelnen von den Gutachter/innen vergebenen Noten.
Für die Erstellung der Gutachten hat jede/r Gutachter/in sechs Wochen Zeit. Beachten Sie bitte, dass sich diese Zeitangabe allein auf den Aspekt der Erstellung des Gutachtens bezieht und zusätzliche erforderliche Bearbeitungsschritte (Prüfung und Versand der Arbeit, ggf. Postwege) inklusive der hierfür notwendigen Bearbeitungszeiten hinzukommen.
Ob die Gutachten bereits im Studien- und Prüfungsamt vorliegen, kann während der Telefonsprechzeiten bei der zuständigen Mitarbeiterin im Studien- und Prüfungsamt erfragt werden.
Wie lange dauert es nach der Abgabe meiner Abschlussarbeit bis ich mein Zeugnis erhalte?
Nachdem Sie Ihre Abschlussarbeit abgegeben haben, erfolgt eine Reihe von notwendigen Bearbeitungsschritten, bevor die Ausgabe des Zeugnisses erfolgen kann. In Summe dauert es in der Regel etwa 3 bis 4 Monate, bis Ihr Zeugnis übergabebereit ist. Die Gesamtbearbeitungszeit ergibt sich im Einzelnen aus folgenden Teilschritten:
- Erfassung und formale Überprüfung der Arbeit im Studien- und Prüfungsamt, Weiterleitung an die Gutachter/innen (ca. 1 Woche)
- Begutachtung der Arbeit; Erstellung und Versand der Gutachten (ca. 6 Wochen)
- Erfassung der vorliegenden Gutachten, Überprüfung des Studienkontos und der Studierendenakte, Vervollständigung des Studienkontos, Generierung, Überprüfung, ggf. manuelle Korrektur und Sicherung aller Zeugnisunterlagen, Druck aller Dokumente (ca. 1 Woche)
- Einholung aller notwendigen Unterschriften, Siegeln, Sicherung der Originaldokumente (ca. 2 Wochen)
- Terminvereinbarung und Durchführung der Zeugnisübergabe (ca. 1 Woche)
Die in Klammern angegebenen Werte entsprechen durchschnittlichen Erfahrungswerten, die in jeweils beide Richtungen abweichen können. Beachtet werden muss auch, dass in den Gesamtprozess wenigstens 7 verschiedene Personen sowie mehrere Postwege und Abstimmungsbedarfe eingebunden sind. Hinzu kommen ggf. Verzögerungen durch Klärungsbedarf, Abwesenheits- und Urlaubszeiten, Belastungsspitzen der in den Prozess involvierten Personen oder andere situative Verzögerungen (z. B. Anforderungen eines dritten Gutachtens, Störungen der Drucktechnik). Wir versuchen, alle Teilschritte schnellstmöglich abzuschließen, können Verzögerungen über die 3 bis 4 Monate Gesamtbearbeitungszeit hinaus jedoch nicht immer verhindern. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Sollten Sie die Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss des Studiums schneller benötigen, können wir Ihnen ggf. ein vorläufiges Zeugnis ausstellen, sofern uns beide Gutachten (alternativ: 4.0-Bescheinigungen) vorliegen. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf direkt hierauf an.
Kann ich die Gutachten einsehen?
Ja. Die Einsichtnahme kann online oder nach Terminvereinbarung direkt im Studien- und Prüfungsamt erfolgen. Bitte wenden Sie bei Bedarf über unseren Service-DeskExterner Link bei der zuständigen Mitarbeiterin.
Kann ich die Meinung eines dritten Gutachters/einer dritten Gutachterin einholen (Bachelor/ Master)?
Nein. Für ein drittes Gutachten gibt die Prüfungsordnung klare Vorgaben: Wenn die Noten der beiden Gutachter/innen um mehr als 2,0 voneinander abweichen, wird vom Studien- und Prüfungsamt ein drittes Gutachten veranlasst. Der Prüfungsausschuss bestellt den dritten Gutachter/die dritte Gutachterin. Die Dauer der Begutachtung der Arbeit verzögert sich in diesem Fall circa um weitere 2 Monate.
Was passiert, wenn eine/r der Gutachter/innen die Note „nicht ausreichend“ vergibt?
Wenn ein/e Gutachter/in die Note "nicht ausreichend" vergibt, muss ein drittes Gutachten erstellt werden. Der Prüfungsausschuss bestellt den dritten Gutachter/die dritte Gutachterin.
Die Dauer der Begutachtung der Arbeit verzögert sich in diesem Fall circa um weitere 2 Monate. Die Note der Abschlussarbeit ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel der drei vergebenen Noten. Dabei kann die Abschlussarbeit nur dann als "bestanden" gewertet werden, wenn mindestens zwei Noten "ausreichend" oder besser bewertet sind.
Studienabschluss
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Abschlussdokumente
Von wem erhalte ich meine Abschlussdokumente?
Für Bachelor-, Master- und Diplomstudiengänge werden die Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde, Transcript of Records sowie Diploma Supplement) vom Studien- und Prüfungsamt der Fakultät für Biowissenschaften ausgestellt.
Für Staatsexamensstudiengänge werden die Abschlussdokumente vom zuständigen Landesprüfungsamt ausgestellt.
Wann und wie findet die Übergabe der Abschlussdokumente statt?
Sobald Ihre Unterlagen abhol- oder versandbereit sind, kontaktieren wir Sie mit der Bitte um eine Terminvereinbarung (bei persönlicher Abholung) oder der Bestätigung der bei Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit angegebenen Versandadresse (bei postalischer Zusendung).
Beachten Sie bitte, dass zwischen der Abgabe Ihrer Arbeit im Studien- und Prüfungsamt und der Übergabe der Zeugnisdokumente in der Regel 3 bis 4 Monate Zeit vergehen: Neben der Zeit, die die Gutachterinnen und Gutachter für die Bewertung der Arbeit benötigen, müssen mehrere Postwege, Zeit für die Erstellung und Kontrolle der Unterlagen, die Einholung der erforderlichen Unterschriften, die Sicherung der finalen Dokumente sowie ggf. Zeit für die Klärung noch offener Fragen eingeplant werden. Bitte lesen Sie hierzu auch den Abschnitt "Abschlussarbeit" → "Bewertung".
Kann ich eine Leistungsübersicht bzw. ein vorläufiges Zeugnis bekommen?
Eine Leistungsübersicht kann vor der Exmatrikulation selbstständig in Friedolin heruntergeladen werden. Sprechen Sie uns bei Schwierigkeiten gern an.
Ein vorläufiges Zeugnis kann auf Anfrage im Service-DeskExterner Link durch die zuständige Mitarbeiterin erstellt werden, sobald sämtliche Modul-Teilnoten sowie beide Gutachten für die Abschlussarbeit im Studien- und Prüfungsamt vorliegen.
Ich benötige eine englische Leistungsübersicht. Wie kann ich diese erhalten?
Englische Leistungsübersichten gehören bisher nicht zum Umfang der systemseitig hinterlegten Dokumente und können daher nicht ausgegeben werden. Die Ausstellung eines englischen Transcripts of Records (ToR) ist jedoch für alle Studiengänge möglich.
Der Unterschied besteht darin, dass das ToR die Titel aller bestandenen Module enthält, während die detailliertere Leistungsübersicht sämtliche angefangenen (auch bisher nicht bestandenen) Module mit den Ergebnissen aller Einzelprüfungsleistungen umfasst.
Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf direkt an.
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Exmatrikulation
Wann erfolgt die Exmatrikulation?
Eine Exmatrikulation erfolgt grundsätzlich nicht automatisch, sondern immer nur auf begründeten Anlass. Dies wäre:
- Auf Antrag der/des Studierenden (Ansprechpartner: Studierenden-Service-Zentrum).
- Von Amts wegen, wenn die/der Studierende keine Rückmeldung vorgenommen hat.
- Von Amts wegen, wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen und die Abschlussdokumente ausgegeben wurden.
- Von Amts wegen, sobald das endgültige Nichtbestehen eines Studienganges rechtskräftig ist.
Eine von Amts wegen durchgeführte Exmatrikulation erfolgt grundsätzlich zum Ende desjenigen Semesters, in dem die Exmatrikulation durchgeführt wird (d.h. immer zum 30.09. im Sommersemester, immer zum 31.03. im Wintersemester).
Kann ich mich exmatrikulieren, wenn ich nach Semesterende noch eine Wiederholungsklausur habe?
Ja. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Prüfungsverpflichtung für Wiederholungsklausuren unabhängig vom Exmatrikulationsdatum für den gesamten Prüfungszeitraum des Semesters besteht. Sie sind also verpflichtet, auch nach dem Tag der Exmatrikulation an Wiederholungsprüfungen teilzunehmen.
Kann ich mich exmatrikulieren, wenn ich noch an meiner Abschlussarbeit schreibe?
Eine Exmatrikulation vor Abgabe der Abschlussarbeit ist nur möglich, wenn die Arbeit beantragt und genehmigt wurde sowie der experimentelle Teil der Arbeit abgeschlossen ist.
Kann ich mich exmatrikulieren, wenn ich meine Abschlussarbeit abgegeben habe, aber noch keine Gutachten vorliegen?
Ja, eine Exmatrikulation kann erfolgen, sobald alle Leistungen von Seiten der/des Studierenden abgeschlossen sind.
Wo kann ich mich exmatrikulieren?
Die Exmatrikulation können Sie im Studierenden-Service-Zentrum beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.