Gentechnik

Beauftragter für Biologische Sicherheit

Gentechnik
Foto: Jan-Peter Kasper/FSU

Beauftragter für Biologische Sicherheit

Dr. Ralf Glaser
Beauftragter für Biologische Sicherheit, Raum 203
Dornburger Str. 23
07743 Jena
Sprechzeiten:
Bitte per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren
Postanschrift:
HAUSPOST:
FSU
Biologische Sicherheit, Dr. Ralf Glaser
c/o Ernährungswissenschaften

EXTERN:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Beauftragter für Biologische Sicherheit
Dr. Ralf Glaser
Dornburger Str. 23
07737 Jena

Informationen

Bei allen Fragen bezüglich gentechnischer Arbeiten und Anlagen an der Friedrich-Schiller-Universität und am Universitätsklinikum Jena wenden Sie sich bitte zuerst an mich.

Feste Sprechzeiten gibt es nicht. Wenn Sie mich in meinem Büro sprechen möchten oder ich in Ihre Labore kommen soll, empfehle ich Ihnen, per E-Mail oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Wichtiger Link: Hinweise und Merkblätter

Mitarbeiter und Studenten haben auf diese Hinweise und Merkblätter mit Ihrem normalen login der Kernuniversität Zugriff. Mitarbeiter des Universitätsklinikums erhalten von mir bei Kontaktaufnahme zur Durchführung gentechnischer Arbeiten ein Passwort.

Mit dem gleichen login: Aktuelle Informationen unter anderem mit Adressen der Bearbeiter bei den Behörden sowie meinen vorausssichtlichen Abwesenheitszeiten. 

Frei erreichbar: weitere Informationen und Links.

Hauspostadresse:
FSU (wenn aus Klinikum)
Biologische Sicherheit
Dr. Ralf Glaser
c/o Ernährungswissenschaften

Es gibt keinen Briefkasten an der Dornburger Str. 23 und keine direkte Postzustellung. Alle interne und externe Post läuft über das Hauspostsystem der Universität und landet in meinem Hauspostfach im Sekretariat der Ernährungswissenschaft, Dornburger Str. 24. Deshalb ist die Hauspost immer schneller als "externe" Zustellung.

In der Hauspost-Ablage im Erdgeschoß Dornburger Str. 24 können während der üblichen Sekretariatszeiten auch Sendungen für mich abgelegt werden, wenn ich nicht da bin.

Wenn Sie mich besuchen wollen und unten an der verschlossenen Tür Dornburger Str. 23 stehen, rufen Sie mich bitte über die Wechselsprechanlage an (am Pad ☎49030 eintippen) und nicht über Handy, nur so kann ich von oben den Türöffner auslösen.

Aufgaben des Beauftragten für Biologische Sicherheit

Der Beauftragte für Biologische Sicherheit hat entsprechend §31 GenTSV folgende Aufgaben:

(1) Der Beauftragte für die Biologische Sicherheit ist berechtigt und verpflichtet,

1. die Erfüllung der auf die Sicherheit gentechnischer Arbeiten oder der Freisetzungen bezogenen Aufgaben des Projektleiters zu überwachen, insbesondere durch Kontrolle der gentechnischen Anlage oder der Freisetzungsorte in regelmäßigen Abständen, durch Mitteilung festgestellter Mängel und durch Überprüfung der Beseitigung dieser Mängel,

2. den Betreiber, den Betriebs- oder Personalrat auf dessen Verlangen und die verantwortlichen Personen zu beraten.
a) bei der Risikobewertung gemäß § 6 Abs. 1 Gentechnikgesetz,
b) bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Einrichtungen, in denen ein Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen erfolgt,
c) bei der Beschaffung von Einrichtungen und Betriebsmitteln und der Einführung von Verfahren zur Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen,
d) bei der Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen und
e) vor der Inbetriebnahme von Einrichtungen und Betriebsmitteln und vor der Einführung von Verfahren zur Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen.

(2) Der Beauftragte für die Biologische Sicherheit erstattet dem Betreiber jährlich einen schriftlichen Bericht über die nach Absatz 1 getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.

Darüber hinaus kann ich Sie zu formalen Fragen der Umsetzung der BioStoffV beraten, wenn Sie das wünschen. Ich überwache nicht Ihre Maßnahmen nach BioStoffV und IfSG, führe jedoch eine Übersicht darüber, ob und welche Räume, Schutzstufen und Organismen in den einzelnen Einrichtungen der Universität angezeigt sind.

Bitte senden Sie mir daher eine Kopie bzw. ein file von allen Anzeigen nach §16 BioStoffV und nach §49/50 IfSG sowie Erlaubnissen nach §15 BioStoffV, die Sie durchführen bzw. veranlassen - auch wenn ich nicht beteiligt war. Wenn Sie mir files als email senden, geben Sie bitte an, wann das Schreiben abgeschickt wurde - bzw. ob es sich zunächst nur um einen Entwurf handelt, den ich durchsehen soll.